An
Herrn Stadtverordnetenvorsteher
Dr. Gerhard Obermayr
über Amt 16
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Wiesbaden, den 3. Februar 2026
Antrag der AfD Stadtverordnetenfraktion für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11. Februar 2026
Aufklärung und Konsequenzen nach Vandalismusschäden im früheren Hotel Braun
Begründung:
Der Zustand des früheren Hotels Braun zeigt massive Sachbeschädigungen in erheblicher finanzieller Größenordnung, deren Folgen am Ende den Steuerzahler treffen. Die während der Nutzung entstandenen Zerstörungen sind nicht zufällig oder unvermeidbar, sondern Ergebnis konkreten Fehlverhaltens einzelner Bewohner.
Wer in Deutschland Schutz auf Zeit erhält oder kommunal untergebracht wird, ist verpflichtet, fremdes Eigentum zu respektieren. Diese Pflicht wurde in diesem Fall in eklatanter Weise verletzt. Die entstandenen Schäden sind eindeutig verursacherbezogen und dürfen weder verharmlost noch auf die Allgemeinheit abgewälzt werden.
Unklar bleibt bislang, ob Verursacher identifiziert und Schadensersatzansprüche tatsächlich verfolgt worden sind. Ebenso bedarf es der Aufklärung, warum bekanntes Fehlverhalten über einen längeren Zeitraum hingenommen wurde.
Die Stadtverordnetenversammlung hat ein berechtigtes Interesse daran, dass Regelverstöße nicht folgenlos bleiben, Verursacher konsequent haftbar gemacht werden und der Steuerzahler nicht dauerhaft für vorsätzliche Zerstörung fremden Eigentums einsteht.
Antrag:
Der Magistrat wird aufgefordert,
- der Stadtverordnetenversammlung einen schriftlichen Bericht vorzulegen über
a) die Dauer und Art der Nutzung des früheren Hotels Braun in der Aukammallee 19,
b) die Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung für Aufsicht und Kontrolle der Einrichtung,
c) Art, Umfang und Häufigkeit der durchgeführten Kontrollen während der Nutzung. - darzulegen,
a) welche Schäden während der Nutzungszeit dokumentiert wurden,
b) welche Maßnahmen zur Schadensvermeidung und -begrenzung ergriffen wurden,
c) warum es trotz bekannter Probleme zu einer derartigen Verwahrlosung kommen konnte. - zu prüfen und zu berichten,
a) ob und in welchem Umfang ehemalige Bewohner als Verursacher identifiziert werden können,
b) welche rechtlichen Schritte zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen ehemalige Bewohner eingeleitet wurden oder werden,
c) welche Forderungen gegenüber Dritten (Betreiber, Träger, Sicherheitsdienste, Vereine) bestehen. - ein verbindliches Konzept vorzulegen, wie bei Unterkünften für Geflüchtete und Wohnsitzlose
a) regelmäßige und wirksame Kontrollen sichergestellt werden,
b) Sachbeschädigungen frühzeitig erkannt und unterbunden werden,
c) Verursacher konsequent haftbar gemacht werden.
Denis Seldenreich Carsten Propp
Fraktionsvorsitzender Politischer Referent
AfD Stadtverordnetenfraktion AfD Stadtverordnetenfraktion