BIS ZUM BÜRGERENTSCHEID VERGEHEN NOCH ETLICHE MONATE – WELCHE FOLGEN HAT DAS?
(Wiesbaden, 26.11.2019) Die Stadtverordnetenversammlung hat sich mit ihrem Beschluss vom 23.05.2019 dafür ausgesprochen, bis Ende März 2020 durch den Magistrat ein Vertreterbegehren zur Citybahn vorbereiten zu lassen, das eine Grundsatzentscheidung zum Bau der Citybahn im Rahmen eines Bürgerentscheides herbeiführt.
Über das Vertreterbegehren könnte demnach frühestens Ende März 2020 entschieden werden, spätestens jedoch vor der Sommerpause 2020.
BÜRGERENTSCHEID FRÜHESTENS IM JUNI ABER VIELLEICHT AUCH ERST IM HERBST 2020
Nach § 55 KWG ist der nachfolgende Bürgerentscheid frühestens drei und spätestens sechs Monate nach dem Vertreterbegehren durchzuführen. Es könnte also Herbst nächsten Jahres werden, bis die Bürger tatsächlich an die Wahlurnen gerufen werden.
Die Planungen und Vorbereitungen für den Bau einer Citybahn schreiten in der Zwischenzeit voran und es werden sich daraus möglicherweise bis zum Herbst 2020 rechtlich und ökonomisch bindende Folgen ergeben haben.
GEFÄHRDET DAS VORANTREIBEN DES PROJEKTES DEN BÜRGERENTSCHEID?
Es stellt sich die Frage, ob das Fortschreiten der Planungen Auswirkungen auf die Zulässigkeit des Bürgerentscheids haben könnte und welche Folgen bereits heute für den Fall absehbar sind, dass sich die Bürger im Ergebnis gegen den Bau einer Citybahn aussprechen.
Die AfD-Rathausfraktion wird deshalb einen Antrag in den Verkehrsausschuss einbringen, der diese Fragen klären soll.