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04.06.2019 Bundesmittel für städtische Stellen in Wiesbaden

04.06.2019 Schriftliche Anfrage der AfD Stadtverordnetenfraktion Wiesbaden an den Magistrat gemäß § 45 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung

 

Bundesmittel für städtische Stellen in Wiesbaden

 

Begründung:

Im Rahmen besonderer Bedarfslagen unterstützt der Bund die Kommunen regelmäßig über Förderprogramme, aktuell zum Beispiel über das „Gute-Kita-Gesetz“. Mit den zur Verfügung  gestellten Fördergeldern dürfen üblicherweise auch neue Stellen geschaffen werden. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Fördergelder in aller Regel nur für wenige Jahre ausgezahlt werden, stellt sich die Frage nach der Anschlussfinanzierung der geschaffenen Stellen.

 

In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:

 

1.    

  1. Wie viele Planstellen und/oder sonstige Stellen wurden in den letzten fünf Jahren mit befristeten Bundesmitteln in der Wiesbadener Verwaltung geschaffen und/oder gefördert?

  2. Mit welcher Gesamtsumme wurden/werden besagte (Plan-)Stellen gefördert?

  3. Für wie viele dieser (Plan-)Stellen ist die Förderung in diesem Zeitraum ausgelaufen?

  4. Wie viele (Plan-)Stellen wurden nach Ablauf der Förderung wieder abgebaut?

  5. Für wie viele dieser (Plan-)Stellen hat die Stadt Wiesbaden die Anschlussfinanzierung übernommen?

  6. Welche Kosten sind der Stadt dadurch entstanden?

 

2.    

  1. Für welche geförderten (Plan-)Stellen wird die Förderung innerhalb der nächsten drei Jahre auslaufen?

  2. Welche Haushaltrisiken könnten sich für die Jahre 2020/2021 durch den Wegfall von Bundesfördermitteln in diesen Jahren ergeben?

  3. Für welche (Plan-)Stellen soll im kommenden Doppelhaushalt eine Anschlussfinanzierung beantragt werden? Um welche Gesamtsumme geht es dabei?

 

Der Magistrat möge die Antworten auf die Fragen bitte nach Jahren und nach Dezernaten aufschlüsseln.