An
Frau Christa Gabriel
Stadtverordnetenvorsteherin
Schloßplatz 6
65183 Wiesbaden
Wiesbaden, den 04. Dezember 2019
Antrag der AfD-Stadtverordnetenfraktion für die Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12. Dezember 2019
Das Ostfeld entwickeln – ohne §165 BauGB
Begründung:
Die vorbereitenden Untersuchungen zum Städtebauprojekt „Ostfeld“ haben ergeben, dass die Entwicklung des Gebietes zu einem Stadtteil mit benachbartem Gewerbegebiet prinzipiell möglich ist. Zwar ist das Projekt derzeit noch durch verschiedene „Hypotheken“ belastet – sollten diese aber beseitigt werden, stünde einer Entwicklung des Gebietes nichts mehr im Weg.
Nach Ansicht der AfD-Rathausfraktion macht der Bericht über die Voruntersuchungen aber ebenso deutlich, dass die Anwendung von Sonderbaurecht nach §165 BauGB für das Entwicklungsgebiet nicht angezeigt ist. Es ist nicht davon auszugehen, dass das Allgemeinwohl der Stadtgesellschaft tatsächlich gefährdet wäre, sollte im „Ostfeld“ bis 2030 ff. keine neuen Gewerbe- und Wohnbebauung entstanden sein.
Gleichwohl könnte die Stadt von einer Entwicklung des Gebietes profitieren. Insbesondere die Schaffung eines Gewerbegebietes im Teilgebiet Kalkofen würde Industrie- und Handelsbetrieben in Wiesbaden die derzeit nachgefragten aber nicht vorhandenen Flächen zur Verfügung stellen – und das bereits in wenigen Jahren. Auch dem BKA könnte die Stadt in diesem Gebiet die geschlossene Fläche zur Verfügung stellen, die die Behörde für die gebündelte Ansiedelung ihrer Liegenschaften sucht.
Der Verzicht auf Sonderbaurecht nach 165§ BauGB hätte darüber hinaus große Vorteile: die Stadt Wiesbaden wäre nicht gezwungen, die Grundstücke zum Verkehrswert (>1000€/m²) zu verkaufen; stattdessen könnte sie Eigentümer bleiben und als solcher selber bezahlbaren Wohnraum schaffen bzw. Grundstücke im Erbbaurecht vergeben und damit weitestgehend die Kontrolle über das neue Quartier behalten.
Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
I Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die Bedingungen für die Anwendung des §165 BauGB auf das Entwicklungsgebiet Ostfeld/Kalkofen nicht erfüllt sind.
II 1. Der Magistrat möge die Planung und Erschließung des Gewerbegebietes B1 im Teil-
bereich „Kalkofen“ im Wege normalen Baurechts (§123-135 BauGB) vorrangig vorantreiben.
- Im Rahmen der aktuellen Bodenbevorratungspolitik möge der Magistrat darauf hin-
wirken, die Grundstücke im Ostfeld schrittweise zu erwerben, um die Fläche später mit
Hilfe städtebaulicher Verträge zu einer Siedlung ausbauen zu können.
Ralf Offermanns Philipp Schumacher
Fachpolitischer Sprecher Politischer Referent
AfD Stadtverordnetenfraktion AfD Stadtverordnetenfraktion