An Herrn
Ausschussvorsitzender Sebastian Rutten
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration, Kinder und Familie
Schloßplatz 6
65183 Wiesbaden
Wiesbaden, den 18.11.2020
Antrag der AfD Stadtverordnetenfraktion für die
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration, Kinder und Familie am 25.11.2020
Eigentumsverhältnisse und Grundschuld-Eintrag für AWO-Kita
Begründung:
Der Presse vom 18.11.2020 war zu entnehmen, dass die AWO darauf hofft, ihre drohende Insolvenz durch eine „Rückübertragung“ für ein Kita-Grundstück vorerst abwenden oder verzögern zu können, dem die Stadt zustimmen müsse. Zitat Wiesbadener Kurier: „Dann kann die Awo eine Umschuldung vornehmen. Ein Kredit von zwei Millionen Euro sei wegen der unklaren Grundbuch-Situation noch immer gesperrt.“ Und weiter: „Mit diesen zwei Millionen würde die Awo zwar nicht langfristig gerettet. Doch die aktuellen Engpässe von knapp 1,2 Millionen Euro (900000 Euro Weihnachtsgeld und 160000 Euro Prämien) wären vorübergehend behoben, die Awo wäre wieder liquide.“
Diese Ausführungen legen nahe, dass die AWO den Kredit über zwei Millionen Euro als Grundschuld auf ein Kita-Grundstück eintragen lassen möchte, an dem die Eigentumsverhältnisse unklar sind. Offenbar ist momentan die Landeshauptstadt Wiesbaden als Eigentümerin des Grundstücks im Grundbuch eingetragen.
Die Stadt soll also nach dem Wunsch der AWO ein Grundstück aus eigenem Besitz an die AWO übertragen, um der AWO die Auszahlung von Weihnachtsgeld und Prämien zu ermöglichen und im Gegenzug darauf hoffen, dass die AWO den Gegenwert des Grundstücks im Falle einer ausbleibenden Insolvenz irgendwann einmal an die Stadt zurückzahlen kann.
Der Ausschuss möge beschließen:
Der Magistrat möge berichten,
- Wer ist momentan im Grundbuch als Eigentümer des Kita-Grundstücks eingetragen?
- Was genau ist an den Eigentumsverhältnissen momentan unklar?
- Ist das infrage stehende Kita-Grundstück momentan mit einer Grundschuld oder einem Kredit belastet? Falls ja, in welcher Höhe?
- Was ist mit „Rückübertragung“ genau gemeint?
- Um welches Kita-Gelände handelt es sich?
- Welches finanzielle Risiko ergäbe sich für die Stadt bei einer „Übertragung“ des Grundstücks?
- Wie werden im Falle einer Eintragung der AWO in das Grundbuch für das Kita-Gelände die finanziellen Aspekte zwischen der Stadt und der AWO geregelt?
Dr. Eckhard Müller Anja Philipp
Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsführerin
AfD Stadtverordnetenfraktion AfD Stadtverordnetenfraktion