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14.05.2019 Ermächtigungsgrundlage zum Kauf von 56 E-Bussen durch ESWE-Verkehr

14.05.2019 Schriftliche Anfrage der AfD Stadtverordnetenfraktion Wiesbaden an den Magistrat gemäß § 45 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung

 

Ermächtigungsgrundlage zum Kauf von 56 E-Bussen durch ESWE-Verkehr

In seiner Sitzung am 28.03.2019 hat der Aufsichtsrat der ESWE Verkehrsgesellschaft mbH der Auftragsvergabe zur Lieferung von 56 E-Bussen einschließlich Ladeinfrastruktur zugestimmt.

Am 30.04.2019 meldet der SWR Aktuell Rheinland-Pfalz: „Insgesamt 56 voll elektrische Busse hat ESWE beim Hersteller Mercedes bestellt.“ Weiter heißt es in der Meldung: „Die neuen Busse und die Ladetechnik kosten laut ESWE 51 Millionen Euro. 14,5 Millionen davon zahlt der Bund.“

 

In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:

 

  1. Wann genau ist der Kauf der E-Busse durch die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH rechtswirksam erfolgt?

  2. Welche Rechtsgrundlage(n) ermächtigte(n) die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH zum Kauf der E-Busse? Bitte ausführliche und detaillierte Erläuterung der Ermächtigungsgrundlage.