14.05.2019 Schriftliche Anfrage der AfD Stadtverordnetenfraktion Wiesbaden an den Magistrat gemäß § 45 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Ermächtigungsgrundlage zum Kauf von 56 E-Bussen durch ESWE-Verkehr
In seiner Sitzung am 28.03.2019 hat der Aufsichtsrat der ESWE Verkehrsgesellschaft mbH der Auftragsvergabe zur Lieferung von 56 E-Bussen einschließlich Ladeinfrastruktur zugestimmt.
Am 30.04.2019 meldet der SWR Aktuell Rheinland-Pfalz: „Insgesamt 56 voll elektrische Busse hat ESWE beim Hersteller Mercedes bestellt.“ Weiter heißt es in der Meldung: „Die neuen Busse und die Ladetechnik kosten laut ESWE 51 Millionen Euro. 14,5 Millionen davon zahlt der Bund.“
In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:
- Wann genau ist der Kauf der E-Busse durch die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH rechtswirksam erfolgt?
- Welche Rechtsgrundlage(n) ermächtigte(n) die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH zum Kauf der E-Busse? Bitte ausführliche und detaillierte Erläuterung der Ermächtigungsgrundlage.