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04.04.2019 Finanzielle Auswirkungen der Verkehrswende

Antrag der AfD-Stadtverordnetenfraktion für die Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 04.04.2019

 

Finanzielle Auswirkungen der Verkehrswende

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat im Sinne der geplanten sogenannten „Verkehrswende“ in den letzten Jahren zahlreiche Beschlüsse gefasst, die erhebliche direkte oder indirekte Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt haben werden. Diese beinhalten die Vorbereitung und ggfls. den Bau einer Citybahn und eine Vielzahl weiterer Projekte mit dem Ziel, möglichst viele  Bürger zum Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf den ÖPNV zu bewegen und den Anteil an E-Mobilität im städtischen Verkehr zu erhöhen, um den Schadstoffanteil in der Luft zu senken.

Für viele der geplanten und teilweise bereits vom Grundsatz her beschlossenen Maßnahmen werden die finanziellen Auswirkungen erst im Laufe der kommenden Jahre voll sichtbar werden. Diese fallen in eine Zeit, in der die wirtschaftlichen Gesamtaussichten sich einzutrüben beginnen und die öffentlichen Haushalte bei weiterhin hoher Belastung mit weniger Steuereinnahmen rechnen müssen.

Um die volle Tragweite der politischen Beschlüsse ermessen zu können, ist es für die Bürger der Landeshauptstadt wichtig zu erfahren, welche Auswirkungen die Kosten der sogenannten „Verkehrswende“ in Wiesbaden mit all ihren geplanten Einzelprojekten finanziell über einen längeren Zeitraum als die nächsten 2 Jahre voraussichtlich haben werden, welche Risiken sich für den städtischen Haushalt dadurch ergeben und ob sich die Landeshauptstadt die Maßnahmen auf längere Sicht leisten kann.

 

Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat möge berichten,

 

  1.  welche Erkenntnisse dem Magistrat zur Prognose der Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des städtischen Haushalts für die nächsten 10 Jahre vorliegen. Hierbei sollen  auch die verfügbaren Vorhersagen der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute zur allgemeinen Konjunktur berücksichtigt werden.

  2. welche Entwicklung der Magistrat für die Gewinnabführung oder den Verlustausgleich aus den städtischen Eigenbetrieben und Beteiligungen für den Gesamthaushalt im Saldo für  die nächsten 10 Jahre erwartet.

  3. welche Entwicklung der Magistrat für die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt für die nächsten 10 Jahre erwartet.

  4. wie der Magistrat die Entwicklung der kommunalen Ausgaben für Soziales, Integration und Aufgaben der allgemeinen Daseinsvorsorge für die nächsten 10 Jahre beurteilt.

  5. zu welchem Anteil der kommunale Haushalt insgesamt von Mittelzuweisungen und  Fördergeldern aus Bund und Land abhängig ist und welche Entwicklung der Magistrat für den zukünftigen Zufluss dieser Mittel für die nächsten 10 Jahre prognostiziert.

  6. wie der Magistrat die Ausgaben für die Maßnahmen der sogenannten „Verkehrswende“ vor dem Hintergrund der zu erwartenden Entwicklung des städtischen Haushalts und der zu   erwartenden Entwicklung zukünftiger Mittelzuflüsse aus Bund und Land allgemein bewertet.

  7. zu welchem Anteil ist die Finanzierung der sogenannten Verkehrswende insgesamt aktuell und über die nächsten 10 Jahre abhängig ist von Fördermitteln aus Bund und Land.

  8. wie der Magistrat die Realisierbarkeit der Verkehrswende für den Fall bewertet, dass Fördermittel aus Bund und Land zukünftig nicht in der erwarteten oder erhofften Höhe fließen.

  9.   wie der Magistrat die Realisierbarkeit des Ausbaus der Citybahn zu einem Streckennetz für den Fall bewertet, dass Fördermittel aus Bund und Land zukünftig nicht in der erwarteten oder erhofften Höhe fließen.