An
Herrn Stadtverordnetenvorsteher
Dr. Gerhard Obermayr
über Amt 16
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Wiesbaden, den 12.12.2025
Schriftliche Anfrage der AfD Stadtverordnetenfraktion Wiesbaden an den Magistrat gemäß § 45 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Förderungen durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sowie der lokalen „Partnerschaft für Demokratie“
Begründung:
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) verfolgt das Ziel, sog. zivilgesellschaftliches Engagement auf allen Ebenen des Staates für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander sowie die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft zu fördern und zu etablieren. Die bundesweite Umsetzung auf kommunaler Ebene erfolgt hierbei durch sog. lokale „Partnerschaften für Demokratie“ (PfD), welche als Koordinierungs-, Förder-, und Prüforgane eine Scharnierfunktion einnehmen zwischen dem BMBFSFJ und den Fördermittelletztempfängern.
In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:
Frage 1:
Welche Projekte wurden in den Jahren 2022 bis Ende 2025 durch „Demokratie leben!“ und/oder der lokalen „Partnerschaft für Demokratie“ vor Ort konkret gefördert? Bitte aufschlüsseln nach Jahren, konkreten Namen/Arbeitstiteln der Einzelprojekte sowie deren jeweiliger Fördersumme. Unter Fördersumme ist zu verstehen der gemeinsame Einsatz von Bundesmitteln zzgl. eigener kommunaler Anteile.
Frage 2:
Die übliche Förderpraxis von „Demokratie leben!“ sieht pro Projektförderung eine Mittelaufteilung im Verhältnis 90% Bund / 10% Kommune (Eigenanteil) vor. Ist zwischenzeitlich eine andere Stelle oder Institution als Trägerin des 10%igen Eigenanteils eingesprungen? Wenn Ja, welche und seit wann?
Frage 3: Sind im Rahmen der bisherigen Förderungen auf kommunaler Ebene Förderverstöße oder sonstige Missstände bzw. Unregelmäßigkeiten festgestellt worden? Falls Ja, um welche Projekte ging es dabei konkret und was waren die Konsequenzen?
Roman Bausch Gordon A. Bee
Haushaltspolitischer Sprecher Politischer Referent
AfD Stadtverordnetenfraktion AfD Stadtverordnetenfraktion
Die Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1: siehe Anlage 1
Frage 2: Die übliche Förderpraxis von „Demokratie leben!“ sieht pro Projektförderung eine Aufteilung im Verhältnis 90 % Bundesmittel und 10 % kommunaler Eigenanteil vor.
Die 10 % Eigenanteil werden nicht von der Kommune alleine getragen, sondern zwischen Kommune und Land aufgeteilt, wobei das Land den größeren Anteil trägt. Das Land Hessen fördert jährlich 12.000 Euro. Für die Kommune sieht die Verteilung folgendermaßen aus:
2022: 7750 Euro
2023: 7550 Euro
2024: 5780 Euro
2025: 5780 Euro
Frage 3: Nein, es wurden keine Förderverstöße oder Missstände bzw. Unregelmäßigkeiten festgestellt.
Dr. Patricia Becher