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An den

Magistrat

der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schloßplatz 6
65183 Wiesbaden

 

Wiesbaden, 28.01.2020

 

Frage für die Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung

 

Im März 2018 wurde die Stellplatzsatzung der LHW auf Initiative der Rathauskooperation um eine Sonderregelung ergänzt. Seitdem können sich Bauherren, die Wohnraum durch Gebäudeaufstockung schaffen, mittels einer ermäßigten Ablösesumme von 3000 € von der Pflicht zur Parkraumschaffung freikaufen. Diese Regelung kommt jedoch nur bei der Aufstockung von mind. 4-stöckigen bzw. beim Dachausbau von mind. 5-stöckigen Gebäuden zum Tragen.

 

Ich frage den Magistrat:

  1. ) Wie viel Wohnraum ist durch Aufstockung der genannten Gebäudetypen unter Berufung auf die Sonderregelung seit März 2018 in Wiesbaden entstanden?

b.) Wie viel Wohnraum ist in Wiesbaden überhaupt durch Gebäudeaufstockungen in den letzten fünf Jahren entstanden?

(bitte nach Jahren und nach Gebäudehöhe zu Baubeginn aufgeschlüsselt.)

 

  1. ) Wie viele Bauanträge auf Aufstockung von Wohngebäuden sind in den letzten fünf Jahren gestellt worden?

b.) Wie viele dieser Anträge sind bewilligt worden? Wie viele nicht und aus welchen Gründen?

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

Ralf Offermanns
Stadtverordneter

AfD Stadtverordnetenfraktion

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