An
Frau Stadtverordnetenvorsteherin
Christa Gabriel
über Amt 16
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Wiesbaden, den 02.06.2020
Schriftliche Anfrage der AfD Stadtverordnetenfraktion Wiesbaden an den Magistrat
gemäß § 45 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Freiwillige Aufnahme von Geflüchteten
Der Presse vom 21.05.2020 war zu entnehmen, dass sich Oberbürgermeister Mende und Sozialdezernent Manjura für die freiwillige Aufnahme zusätzlicher Migranten aussprechen und sich dabei auch auf einen Beschluss aus Dezember 2018 beziehen, demzufolge die Landeshauptstadt über den zugewiesenen Anteil hinaus aus Seenot Gerettete aufnehmen kann.
In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:
- Wie viele Asylsuchende wurden der LHW in diesem Jahr bisher zugewiesen?
- Wie viele Asylsuchende plant der Magistrat in diesem Jahr darüber hinaus freiwillig aufzunehmen bzw. hat er bereits aufgenommen?
- Werden diese zusätzlichen Personen über das sogenannte Resettlementprogramm aufgenommen?
- Werden diesen Personen also sofort denjenigen gleichgestellt, die eine Asylberechtigung oder Flüchtlingseigenschaft sowie eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre zuerkannt bekommen?
- Erhalten diese freiwillig Aufgenommenen im Unterschied zu Personen mit Flüchtlingseigenschaft keinen blauen Flüchtlingspass, sondern sofort einen Reiseausweis für Ausländer gemäß 6 Satz 4 Aufenthaltsverordnung, AufenthV ?
- Können diese freiwillig Aufgenommenen im Rahmen des Familiennachzugs ihre Kernfamilie nach Deutschland holen? Falls ja, mit wie vielen Personen rechnet der Magistrat?
Dr. Eckhard Müller Anja Philipp
Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsführerin
AfD Stadtverordnetenfraktion AfD Stadtverordnetenfraktion