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Es zeichnet sich ab, dass die zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie weltweit notwendigen Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens zu einer ebenfalls weltweiten Wirtschaftskrise führen werden, die über dieses Jahr hinaus zu einer beträchtlichen Schrumpfung des BIPs aller betroffe-nen Nationen führen wird. In den Kassen deutscher Kommunen wird sich diese Rezession u.a. als massiver Einnahmeverlust bei der Gewerbesteuer bemerkbar machen.

CITYBAHN, OSTFELD, SPORTPARK RHEINHÖHE, WALLHALLA – REICHT DAS GELD DAFÜR NACH CORONA?

Vor diesem Hintergrund sind wir der Ansicht, dass alle von der Stadtverordnetenversammlung avisierten oder bereits auf den Weg gebrachten Großprojekte vorerst „auf Eis“ gelegt werden sollten. Das heißt: die Weiterarbeit an den Projekten – in den politischen Gremien ebenso wie in den städtischen Gesellschaften – sollte ausgesetzt werden. Die „CityBahn“, das „Ostfeld“, der Sportpark Rheinhöhe sowie die Sanierung des Walhalla wurden in den vergangenen Jahren unter budgetären Voraussetzungen diskutiert und vorangetrieben, die durch die kommende Rezession zunichte gemacht werden könnten. Auch wurden diese Projekte vorangetrieben unter der Prämisse, dass sie alle gleichzeitig finanzierbar seien.

ERST MAL ‚FULL STOP‘ BIS MAN EINEN ÜBERBLICK HAT

Unsere Fraktion hat starke Zweifel daran, dass dies in Zukunft noch der Fall sein wird. Bis nicht das ganze Ausmaß des zukünftigen Einnahmenverlustes zu überblicken ist, sollten keine weiteren politischen Beschlüsse mehr zu den vier genannten Großprojekten gefasst werden, die mit Ausgaben und/oder rechtlichen Verpflichtungen einher gehen – und zwar für die Dauer von mindestens sechs Monaten.

Konkret wollen wir den Magistrat beauftragen,

I.
1. das für 2020 geplante Interessebekundungsverfahren für die zukünftige Vermietung des Walhalla bis mindestens zum 01. November 2020 auszusetzen.
2. das Bauleitplanverfahren für den Sportpark Rheinhöhe ebenso lange ruhen zu lassen.
3. die Abstimmung über die Entwicklungssatzung für das „Ostfeld“ auf die Zeit nach der Kommunalwahl zu verschieben.
4. bis zum Beschluss des Vertreterbegehrens zum CityBahn-Bürgerentscheid beim Bund und dem Land Hessen in Erfahrung zu bringen, ob mit den versprochenen Fördermitteln für den Bau der CityBahn auch trotz Rezession weiterhin gerechnet werden kann.

II.
1. die Prognosen über die städtischen Einnahmen in den Jahren 2020-22 im Laufe der nächsten sechs Monate einer Re-Evaluation zu unterziehen.
2. auf Grundlage der angepassten Prognosen eine Einschätzung darüber vorzulegen, ob die finanziellen Voraussetzungen für die genannten Großprojekte – erwartete Gewerbesteuereinnahmen, Verfügbarkeit von Fördermitteln von Bund und Land, Höhe der Rücklagen – weiterhin gegeben sind.