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Die Anwohner der Einbahnstraßen Kreitzstraße und Weihergasse im Stadtteil Biebrich parken seit Jahren beidseitig hälftig auf dem Gehweg. Weil der Bedarf an Parkplätzen dort höher ist als das Angebot, ist eine beidseitige Nutzung für die Anwohner alternativlos. Durch hälftiges Parken auf dem 2,10m breiten Gehweg, verbleibt noch eine nutzbare Gehwegbreite von 1,20m und eine nutzbare Fahrbahnbreite von 3,80m. Obwohl das Parken auf Gehwegen eigentlich nicht erlaubt ist, wurde die Praxis in der Kreitzstraße und in der Weihergasse vom Ordnungsamt bis vor kurzem aber geduldet. Plötzlich und ohne Vorwarnung werden nun seit Februar 2022 Bußgelder von jeweils 55 EUR erhoben. Die Anwohner wurden durch diese Kehrtwende völlig überrascht. Es sind hunderte Anwohner betroffen, ohne dass sie eine Ausweichmöglichkeit haben.

Da auch auf absehbare Zeit keine anderen Parkplätze für die Anwohner zur Verfügung stehen werden, sollte eine unkomplizierte Lösung gefunden werden, wie beispielsweise die amtliche Erlaubnis zum beidseitigen Parken auf dem Gehweg wie bisher. Die AfD hat dazu einen entsprechenden Antrag eingebracht.