Monika Giesa in der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2022:
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
sehr geehrte Kollegen,
wir sehen hier einen klassischen Schaufensterantrag der Kooperation mit keinerlei praktischer Relevanz für die Landeshauptstadt.
Im ersten Satz Ihres Antrags begründen Sie Ihre Forderung damit, dass LGBT*IQ-Menschen in vielen Teilen der Welt von Diskriminierung bedroht seien. Das ist richtig und nicht hinnehmbar. Aber wir befinden uns hier in einem ganz konkreten Teil der Welt, nämlich in Wiesbaden. Wir machen hier keine Weltpolitik, sondern unser Auftrag ist es laut HGO, die kommunale Verwaltung zu kontrollieren.
Sie schreiben in Absatz vier Ihrer Antragsbegründung, ich zitiere: „Das Europäische Parlament hat im März 2021 die Europäische Union zur ‚LGBT*IQ Freedom Zone‘ erklärt.“ Ihrem Anliegen ist also bereits Genüge getan, denn Wiesbaden liegt bekanntlich innerhalb der EU.
Ihr deklaratorischer Doppel-Wumms ist ein Akt symbolpolitischer Selbstbefriedigung, was sich direkt in Punkt 1 Ihres Antrags zeigt. Da fordern Sie, Wiesbaden solle jegliche Diskriminierung von LGBT*IQ-Personen verurteilen. Gemeint ist, moralisch verurteilen. Denn für juristische Urteile sind in Deutschland Gerichte zuständig. Und da kommen wir zum eigentlichen Kern des Problems.
Wiesbaden, so fordern Sie, soll sich zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz und zur Durchsetzung der Rechte von LGBT*IQ-Personen verpflichten.
Dazu ist zu sagen, dass LGBT*IQ-Personen dieselben Rechte genießen, wie jeder andere Bürger dieses Landes. Wo diese Rechte verletzt werden, kann sich jeder Bürger selbst an die Gerichtsbarkeit wenden. Dazu bedarf es keines Antrags der Kooperation. Für den Schutz und die Durchsetzung von Recht ist in Deutschland die Justiz zuständig, nicht die kommunale Verwaltung.
Sie offenbaren mit Ihrem Antrag dieselbe Unkenntnis, möglicherweise auch Verachtung unserer verfassungsgemäßen staatlichen Ordnung und Zuständigkeiten, wie wir sie von Ihnen auch an anderer Stelle immer wieder erleben.
Wenn es in Ihrem Antrag also gar nicht um den Schutz oder die Durchsetzung von Rechten geht, worum geht es dann? Die Antwort geben Sie im letzten Punkt Ihres Antrags. Es geht um Förderung, es geht um Geld. Für die Koordinierungsstelle und für alle möglichen weiteren Bereiche, in denen freiwillige Leistungen der Kommune erbracht werden könnten.
Wie Sie wissen, hat der Kämmerer Wiesbaden praktisch eine Haushaltssperre verordnet. Und wie Sie auch wissen, sind die Aussichten für den Haushalt der Stadt in den kommenden Jahren schlecht. Wir haben schlicht kein Geld für zusätzliche Ausgaben, die praktisch keinen Nutzen für die Betroffenen haben, sondern nur den ideologischen Apparat aufblähen, der sich so rührend um deren Belange zu kümmern vorgibt, sich aber dabei selbst gut zu versorgen weiß.
Wir lehnen den Antrag ab. Vielen Dank.