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An Herrn
Ausschussvorsitzender Sebastian Rutten
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration, Kinder und Familie
Schloßplatz 6
65183 Wiesbaden

 

 

Wiesbaden, den 22.10.2020

 

Antrag der AfD Stadtverordnetenfraktion für die
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration, Kinder und Familie am 28.10.2020

 

 

Pandemiebekämpfung an Schulen: Hygienemaßnahmen auf den Prüfstand stellen

 

 

Begründung:

Seit dem 19. Oktober ist an hessischen Schulen eine Reihe von neuen Hygienemaßnahmen im Schulalltag durchzuführen. Dazu zählt das Stoßlüften der Klassenräume in Intervallen von 20 Minuten für einen Zeitraum von 3 bis 5 Minuten (nach Hygieneplan des hess. Kultusministeriums S. 8). Es ist abzusehen, dass diese Praxis in den Wintermonaten dazu führen wird, dass die Schüler in Winterkleidung im Unterricht sitzen werden. In Kombination mit der zweiwöchigen Maskenpflicht im Unterricht wird der Versuch, so etwas wie Regelunterricht durchzuführen, wird zunehmend an den Rand des Absurden geführt.

 

Zusätzlich erschwert wird dieser Versuch auch durch die Praxis, auf einzelne Infektionsfälle in Schulen mit der Schließung der gesamten Schule bzw. der Unter-Quarantäne-Stellung ganzer Klassenverbände zu reagieren. So an der Fritz-Gansberg-Schule, an der 3 Schüler aus zwei Familien positiv auf Sars-CoV2 getestet worden sind. Unter anderem aus diesem Grund ist die Schule geschlossen worden, 21 Schüler und 3 Lehrer mussten in Quarantäne.

 

Nach mehr als 6 Monaten Corona-Pandemie gilt es unserer Ansicht nach zu prüfen, ob sich die hinter diesen Maßnahmen stehenden Grundannahmen in der Praxis als zutreffend erwiesen haben. Zu diesen Annahmen gehört u.a, dass Schulen ein besonderes Potential haben, zu Hotspots der Virusverbreitung zu werden. Wir denken, dass die entsprechenden Erkenntnisse nirgendwo besser als in und von den Kommunen selbst gewonnen werden können.

 

 

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat möge berichten,

 

   I

  1. Wie viele Schüler, Lehrer und ggf. Schulpersonal in Wiesbaden sind seit Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach dem Lockdown positiv auf das Corona-Virus getestet worden? (Stand: 21.10.2020; die Antworten bitte nach Kalenderwochen aufgeschlüsselt)
  2. Wie viele Schüler, Lehrer und ggf. Schulpersonal wurden als Reaktion auf diese Infektionsfälle an Schulen im genannten Zeitraum in Quarantäne geschickt?
  3. Wie viele Personen dieser Gruppen wurden im Anschluss auf das Virus getestet?
  4. Wie viele dieser Tests fielen positiv aus?
  5. Wie viele der positiv getesteten Fälle entwickelten die Krankheit Covid-19, bei wie vielen verlief die Infektion symptomlos? Wie verteilten sich die beiden Gruppen auf die Altersklassen?

   II

  1. Welche Kenntnisse hat der Magistrat von den empirischen Grundlagen, auf die sich die Verschärfung der Hygienemaßnahmen an Schulen stützt? Gibt es Statistiken oder wissenschaftliche Studien, die die Notwendigkeit der aktuellen Maßnahmen an Schulen als unumgänglich erachten?
  2. Wie beurteilt der Magistrat die verschärften Hygienemaßnnahmen vor dem Hintergrund der Aussage des RKIs, dass eine „Übertragung durch infizierte Personen, die nie Symptome entwickeln und dennoch Viren ausscheiden, nach derzeitigem Kenntnisstand eine untergeordnete Rolle [spielt].“ ( Bulletin 39 /2020, S. 6)
  3. Welche Rückmeldungen über die Umsetzbarkeit der neuen Maßnahmen bzw. die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit dem Regelunterricht in Präsenzform hat der Magistrat von Seiten der Wiesbadener Schulen bislang erhalten?

 

III      Der Frankfurter Gesundheitsamtsleiter Dr. René Gottschalk übt in einem Artikel im Hessischen Ärzteblatt Kritik an der Annahme, die Schulen seien „ein Hochrisikoarbeitsplatz“. Er spricht auch davon, dass die Praxis der sofortigen Quarantänisierung von Kontaktpersonen mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme zu hinterfragen sei.

  1. Wie beurteilt der Magistrat die Aussagen des Frankfurter Gesundheitsamtsleiters?
  2. Wie beurteilt der Magistrat die Verhältnismäßigkeit der Politik der hessischen Landesregierung zur Bekämpfung der Pandemie an Schulen im Hinblick auf ihre Kollateralschäden (sozialer, pädagogischer, psychologischer Art)?
  3. Welche Berücksichtigung finden die Eingaben des Magistrats beim hessischen Kultusministerium zur Evaluierung der Landesverordnungen zur Pandemieeindämmung?

 

 

Dr. Eckhard Müller                                                                   Philipp Schumacher
Fraktionsvorsitzender                                                                Politischer Referent
AfD Stadtverordnetenfraktion                                               AfD Stadtverordnetenfraktion