Antrag der AfD Stadtverordnetenfraktion für die
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08. November 2017
Portfoliobereinigung der GWH im Schelmengraben
Begründung:
Rund um das „Rote Hochhaus“ und das angeschlossene Einkaufszentrum ist das Wohngebiet Schelmengraben in einem bedenklichen Zustand und gilt als ein „Wiesbadener Schandfleck“ (WK vom 16.08.2017).
Seit dem Verkauf von 113 Wohnungen einschließlich des „Roten Hochhauses“ im Jahr 2014 an ein undurchsichtiges Firmenkonglomerat durch die Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mbH Hessen (GWH) hat sich die Situation deutlich verschlechtert. Ein geplanter Rückkauf der Wohnimmobilie sowie der Erwerb des Einkaufszentrums durch die GWH sind bislang gescheitert.
Die Zusammenarbeit mit der GWH im Rahmen des Projekts „Soziale Stadtplus – Schelmengraben“ verläuft laut Aussage der Landeshauptstadt Wiesbaden in „enger und guter Kooperation“, sowie „sehr verbindlich und konstruktiv“.
Antrag:
Der Haupt und Finanzausschuss wolle beschließen:
Der Magistrat wird gebeten
1. zu berichten, welche rechtlichen Hürden derzeit einem schnellen Rückkauf der Immobilien durch die GWH im Wege stehen.
2. zu berichten, was die GWH unter einer „Portfoliobereinigung“ beim Verkauf der 113 Wohnungen im Schelmengraben im Jahr 2014 verstand bzw. versteht.
3. zu berichten, inwieweit dieser Verkauf im Rahmen einer sogenannten „Portfoliobereinigung“ mit dem Ziel einer ganzheitlichen und zukunftsfähigen Entwicklung des Stadtteils vereinbar war.
4. zu prüfen, ob auch eine städtische Immobiliengesellschaft Interesse am Erwerb der Immobilie bekundet.