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An
Herrn Gerhard Übersohn  
Vorsitzender des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden

 

          Wiesbaden, den 26.11.2019

 

Antrag der AfD Stadtverordnetenfraktion für die
Sitzung des Ausschusses Planung, Bau und Verkehr am  03.12.2019

 

 

Rechtliche, planerische und finanzielle Auswirkungen des Voranschreitens der Citybahn-Vorbereitungen bis zum geplanten Bürgerentscheid

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat sich mit Beschluss 0200 am 23.05.2019 dafür ausgesprochen, bis Ende März 2020 durch den Magistrat ein Vertreterbegehren zur Citybahn vorbereiten zu lassen, das eine Grundsatzentscheidung zum Bau der Citybahn im Rahmen eines Bürgerentscheides herbeiführt.

Über das Vertreterbegehren könnte demnach frühestens Ende März 2020 entschieden werden, spätestens jedoch vor der Sommerpause 2020. Nach § 55 KWG ist der nachfolgende Bürgerentscheid frühestens drei und spätestens sechs Monate nach dem Vertreterbegehren durchzuführen. Es könnte also bis Herbst 2020 dauern, bis die Bürger tatsächlich an die Wahlurnen gerufen werden.

 

Die Planungen und Vorbereitungen für den Bau einer Citybahn schreiten in der Zwischenzeit voran und es werden sich daraus möglicherweise bis zum Herbst 2020 rechtlich und ökonomisch bindende Folgen ergeben haben.

 

Es stellt sich die Frage, ob das Fortschreiten der Planungen Auswirkungen auf die Zulässigkeit des Bürgerentscheids haben könnte und welche Folgen bereits heute für den Fall absehbar sind, dass sich die Bürger im Ergebnis gegen den Bau einer Citybahn aussprechen.

 

 

Antrag:

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr wolle beschließen:

 

Der Magistrat möge berichten,

 

  1. ob sich durch das Vorantreiben der Planungsarbeiten und anderen Vorbereitungen für die Citybahn bis zum Zeitpunkt des Bürgerentscheids Risiken für die Zulässigkeit oder die Durchführbarkeit des Bürgerentscheids ergeben haben oder ergeben werden. Falls ja, welche sind das?

 

  1. ob eine Ablehnung der Citybahn durch den geplanten Bürgerentscheid in 2020 absehbare rechtliche Implikationen für die Stadt oder ihre Gesellschaften nach sich ziehen würde und falls ja, welche dies im Einzelnen sind.

 

  1. ob eine Ablehnung der Citybahn durch den geplanten Bürgerentscheid in 2020 zur Folge hätte, dass bereits eingeleitete Maßnahmen rückabgewickelt werden müssten und falls ja, welche dies im Einzelnen sind.

 

  1. ob eine Ablehnung der Citybahn durch den geplanten Bürgerentscheid in 2020 absehbare finanzielle Nachteile für die Stadt oder ihre Gesellschaften nach sich ziehen würde, die sich aus den bereits eingeleiteten Schritten zur Vorbereitung oder Umsetzung des Projektes ergeben und falls ja, welche dies im Einzelnen sind und in welcher Höhe diese jeweils zu beziffern wären.

 

 

 

Denis Seldenreich                                                        Philipp Schumacher
Fachpolitischer Sprecher                                               Politischer Referent
AfD Stadtverordnetenfraktion                                   AfD Stadtverordnetenfraktion

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