An
Herrn Stadtverordnetenvorsteher
Dr. Gerhard Obermayr
über Amt 16
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Wiesbaden, den 25.10.2022
Schriftliche Anfrage der AfD Stadtverordnetenfraktion Wiesbaden an den Magistrat
gemäß § 45 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung.
Risikobewertung der Bürgschaften der LHW
Begründung:
Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat an viele ihrer Beteiligungsgesellschaften Bürgschaften mit hohen Haftungsbeträgen vergeben. Als sogenannte Eventualverbindlichkeiten finden sich diese Bürgschaften nicht in, sondern unter der Bilanz. Sie werden in Form einer Liste als Anhang zur Anlage des Jahresabschlusses aufgeführt. Der Jahresabschluss 2019 der Landeshauptstadt Wiesbaden weist die Gesamtsumme des Bürgschaftsrisikos über alle Gesellschaften hinweg mit rund 514 Millionen Euro aus.
Bei einer Eventualverbindlichkeit handelt es sich um eine sogenannte bedingte Verbindlichkeit auf Grundlage eines Haftungsverhältnisses nach § 251 HGB. Erst wenn damit gerechnet wird, dass der Primärschuldner, in diesem Fall eine Beteiligungsgesellschaft, nicht zahlen kann und deshalb eine Bürgschaft in Anspruch genommen wird, muss sie als Rückstellung in der Bilanz abgebildet werden.
Die Bürgschaften sind einer regelmäßigen Risikobewertung zu unterziehen. Die steigende Inflation und absehbare Rezession wird auch am wirtschaftlichen Erfolg der Beteiligungsgesellschaften nicht spurlos vorbeigehen. Deshalb erhält die Risikobewertung der Bürgschaften nun besondere Bedeutung für die Finanzplanung der Landeshauptstadt.
In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:
- Wie hoch ist die Gesamtsumme des Bürgschaftsrisikos der LHW zum 31.12.2020 und zum 31.12.2021?
- Wie hoch ist die Bürgschaftssumme für die einzelnen Gesellschaften im Verhältnis zu ihrem Eigenkapital? (Bitte nominal und prozentual angeben)
- Wie sind die Konditionen und Laufzeiten der einzelnen Bürgschaften zum 31.12.2021 (bitte auflisten) und weshalb fehlen diese Angaben in der Liste der Bürgschaften im Anhang zu den Jahresabschlüssen der LHW bisher, während andere Kommunen diese Angaben machen?
- Wie hoch ist die Summe der Eventualverbindlichkeiten (Bürgschaften) der LHW im Verhältnis zu ihrem Eigenkapital zum 31.12.2020 und zum 31.12.2021? (Bitte nominal und prozentual angeben)
- Mit welcher Methode und mit welchen Kriterien wird die Risikobewertung der Bürgschaften durchgeführt?
- Wer führt die Risikobewertung durch und wer ist für sie verantwortlich?
- Welche Bürgschaften für welche Beteiligungsgesellschaften bewertet der Magistrat als im Verhältnis oder konkret besonders gefährdet, in Anspruch genommen zu werden und weshalb?
- Wann wurde zuletzt eine Bürgschaft der LHW in Anspruch genommen und wann hat zuletzt eine Bürgschaft der LHW zur Bildung einer Rückstellung geführt?
- Wie bewertet der Magistrat insgesamt das Risiko, dass in den nächsten fünf Jahren Rückstellungen gebildet werden müssen für Bürgschaften, bei denen eine Inanspruchnahme droht?
- Gab es in den letzten fünf Jahren Fälle, in denen die LHW eine Gesellschaft durch eine Eigenkapitalerhöhung unterstützt hat, um eine Bürgschaftsinanspruchnahme abzuwenden? Falls ja, welche?
Roman Bausch Anja Philipp
Stadtverordneter Fraktionsgeschäftsführerin
AfD-Stadtverordnetenfraktion AfD-Stadtverordnetenfraktion