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Wie jüngst der Presse zu entnehmen war, steht der Start des öffentlichen W-LANs an 15 aus-gewählten Plätzen in Wiesbaden bevor.

 

Ich frage den Magistrat:

 

1.     Im Wiesbadener Kurier vom 24. Oktober 2018 war zu lesen, dass – ich zitiere –  „einige Seiten, etwa mit pornografischem und extremistischem Inhalt, über einen Filter gesperrt“ werden.

 

a.)   Was ist unter „einige Seiten“ zu verstehen? Kann der Magistrat die Zahl der gesperrten Seiten präziser benennen?

 

b.)   Wenn von Internetseiten mit „extremistischem Inhalt“ die Rede ist: welche konkreten rechtsradikalen, linksradikalen und islamistischen Seiten, Inhalte oder Schlagworte werden dazu gehören?