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Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) der Landeshauptstadt Wiesbaden

An
Herrn Martin Kraft
Vorsitzender des Ausschusses für Mobilität
Schloßplatz 6
65183 Wiesbaden

Wiesbaden, den 29. März 2025

Antrag der AfD Stadtverordnetenfraktion für die
Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 8. Mai 2025

Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) der Landeshauptstadt Wiesbaden

Begründung:

Bedingt durch die aktuelle Verkehrssituation stehen zum Beispiel Pflegedienste oft im Stau. Eine Nutzung der Wiesbadener Busspuren würde hier, gerade was das Zeitmanagement angeht, eine erhebliche Entlastung darstellen. Pflegedienste leisten außerdem umfangreiche Dienste am Patienten, darunter die Verabreichung wichtiger Medikamente, beispielsweise Insulin. Laut Heimseite der Stadt Wiesbaden kann die Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung für die Benutzung von Busspuren erteilen.

Antrag:

Der Ausschuss für Mobilität möge beschließen,

die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen,

der Magistrat wird gebeten, 

allen medizinischen relevanten Institutionen eine Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu gewähren, um in Zukunft die Busspuren in der Landeshauptstadt Wiesbaden nutzen zu dürfen. Die Ausnahmegenehmigung soll kostenfrei ausgestellt werden.

Denis Seldenreich
Fraktionsvorsitzender
AfD Stadtverordnetenfraktion

Carsten Propp
Politischer Referent
AfD Stadtverordnetenfraktion