An
Herrn Stadtverordnetenvorsteher
Dr. Gerhard Obermayr
über Amt 16
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Wiesbaden, den 30. Juni 2025
Antrag der AfD Stadtverordnetenfraktion für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am
03.07.2025
Einwände würdigen – Planungen aussetzen
Begründung:
In der Sitzung des Umweltausschusses vom 6. Mai 2025 wurde deutlich, dass bislang kein belastbares
Lärmgutachten zu möglichen Siedlungsbeschränkungen vorliegt. Gemäß den Ausführungen des von der
Ausschussvorsitzenden geladenen sachkundigen Bürgers Herrn Dirting stütze sich das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) lediglich auf rechnerische Annahmen, deren Grundlagen unvollständig seien. Das Ministerium selbst räume ein, dass weiterführende Untersuchungen erforderlich seien, um ein gerichtsfestes Gutachten zu erarbeiten.
Herr Dirting erläuterte in derselben Sitzung anhand aktueller Navigationskarten die vorgeschriebenen
Sicht- und Abflugrouten sowie die Luftraumstruktur westlich des Militärflugplatzes. Der Flugbetrieb am Wiesbaden Army Airfield (ETOU) würde im Wesentlichen durch Helikopter dominiert, die ihre Übungs- und Einsatzflüge in westlich gelegene Gebiete absolvierten. Da diese Flüge unabhängig von der Windrichtung und oft gleichzeitig erfolgten, seien die Korridore aus Sicherheitsgründen mit einem seitlichen Abstand von 350 Metern in die Navigationskarten eingetragen worden.
Daraus folge gemäß dem sachkundigen Bürger und erfahrenen Piloten, dass bei regelkonformem Flugbetrieb etwa die Hälfte der Helikopter südlich der APZ (accident prevention zone) entlangflöge. Sie würden dabei die geplante Wohnbebauung des Siegerentwurfs in Höhen von lediglich 75 bis 200 Metern überqueren.
Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung wolle deshalb beschließen,
Der Magistrat wird beauftragt:
1. Ein rechtssicheres Lärmgutachten zu möglichen Siedlungsbeschränkungen erstellen zu lassen, das insbesondere die rechnerischen Abweichungen in der Flugbewegungserfassung der US-Army berücksichtigt.
2. Die bestehende APZ um ca. 300 Meter nach Süden zu erweitern und in diesem Bereich keine Wohnbebauung zuzulassen.
3. Alternativ zu Punkt 2: Eine rechtsverbindliche Erklärung der US-Army einzuholen, dass keinerlei Flugbewegungen südlich der derzeitigen APZ erfolgen, verbunden mit der Übernahme der vollen Haftung bei Abweichungen.
4. Sollte Punkt 2 von der Stadt oder Punkt 3 von der US-Army abgelehnt werden, sind zum Schutz der Bürger rechtssichere Vorkehrungen zu treffen, um im Falle eines Flugunfalls im Ostfeld für mögliche Sach- und Personenschäden eine finanzielle Absicherung der Betroffenen sicherzustellen.
5. Die Planungen für das Ostfeld so lange auszusetzen, bis die Punkte 1 bis 4 abschließend geklärt sind, um unnötige Kostenrisiken durch mögliche Änderungen am Bebauungsplan zu vermeiden.
Denis Seldenreich
Fraktionsvorsitzender
AfD Stadtverordnetenfraktion
Gordon A. Bee
Politischer Referent
AfD Stadtverordnetenfraktion