An
Herrn Stadtverordnetenvorsteher
Dr. Gerhard Obermayr
über Amt 16
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Wiesbaden, den 25. August 2025
Schriftliche Anfrage der AfD Stadtverordnetenfraktion Wiesbaden an den Magistrat gemäß § 45 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Personalsituation beim Bäderbetrieb Mattiaqua
Begründung:
Die Stadt Wiesbaden betreibt über ihren Eigenbetrieb Mattiaqua mehrere Frei- und Hallenbäder. In letzter Zeit häufen sich Berichte über gekürzte Öffnungszeiten am Standort Mainzer Straße, die mit personellen Engpässen begründet werden. Offensichtlich ist die Personaldecke bei Mattiaqua so dünn, dass diese personellen Engpässe nicht abgefedert werden können. Mit dieser Anfrage soll Klarheit über die Personalsituation bei Mattiaqua hergestellt werden. Zudem sollen vor diesem Hintergrund Arbeitsweise und Dienstanweisungen in Bezug auf Sicherheitsbelange dargestellt werden.
In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:
- Wie viele „Fachangestellte für Bäderbetriebe“ sind aktuell bei Mattiaqua beschäftigt?
- Wie hoch ist der derzeitige Bedarf an solchen Fachkräften, um einen regulären Betrieb aller städtischen Bäder ohne Einschränkungen sicherzustellen?
- Wie viele Stellen in diesem Bereich sind derzeit unbesetzt?
- Welche Maßnahmen ergreift Mattiaqua aktuell, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken?
- Inwieweit wirken sich die Personalengpässe bereits konkret auf die Öffnungszeiten oder den Betrieb einzelner Bäder aus?
- Handelt es sich bei den mit der Wasseraufsicht betrauten Personen ausschließlich um „Fachangestellte für Bäderbetriebe“?
- Handelt es sich bei den mit der Wasseraufsicht betrauten Personen ausschließlich um Angestellte von Mattiaqua?
- Hat man zur Abfederung von personellen Engpässen den Einsatz von Leiharbeitern in Erwägung gezogen? – Die Antwort bitte begründen.
- Wie wird die volle Aufmerksamkeit der Wasseraufsicht über alle überwachungspflichtigen Becken zu jedem Zeitpunkt gewährleistet, um das Ertrinken von Badegästen zu verhindern?
- Welche Regelungen enthalten die Dienstanweisungen für die mit der Wasseraufsicht betrauten Personen in Bezug auf ablenkende Aktivitäten (Zeitunglesen, Verzehr von Speisen, Handynutzung, Gespräche)?
Ralf Offermanns Gordon A. Bee
Stadtverordneter Politischer Referent
AfD Stadtverordnetenfraktion AfD Stadtverordnetenfraktion
Die Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Im Eigenbetrieb mattiaqua sind mit Stand 01.10.2025 19 Fachangestellte für Bäderbetriebe beschäftigt.
2. Der Bedarf an Fachangestellten für Bäderbetriebe richtet sich nach den Vorgaben der Richtlinie 94.05 (Verkehrssicherungs-, Aufsichts- und Organisationspflichten in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes) der Deutschen Gesellschaft für das Badewesens.
Demnach sind für die Organisation von
– Betriebsaufsicht
– Beaufsichtigung des Badebetriebes und
– Wasseraufsicht
Fachkräfte einzusetzen.
Somit muss in allen Bädern und Thermen jeweils eine Fachkraft pro Schicht vorgehalten werden. Durch die Berücksichtigung dieser Vorgaben sowie von Schicht- und Vertretungssituationen ergibt sich ein Bedarf von insgesamt 30 Fachangestellten für Bäderbetriebe.
3. 11 Stellen
4. mattiaqua setzt seit vielen Jahren auf eine nachhaltige Nachwuchsförderung und bildet erfolgreich Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer zu Fachangestellten für Bäderbetriebe weiter. Darüber hinaus verstärken wir unsere Aktivitäten im Bereich Recruiting sowie bei der Einstellung und Ausbildung von Nachwuchskräften im Ausbildungsberuf Fachangestellte/-r für Bäderbetriebe. Derzeit bildet mattiaqua 9 Auszubildende zu Fachangestellten aus.
mattiaqua ist regelmäßig bei Ausbildungsmessen und Recruitingveranstaltungen vertreten. Gemeinsam mit städtischen Trägern nimmt mattiaqua an Projekten wie „Du bis berufen“, Schulpraktikas o. ä. teil. Innerhalb der Stadtverwaltung arbeitet mattiaqua in diversen Arbeitsgruppen zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität mit.
5. Lediglich in der Sommersaison kam es bisher zu Anpassungen: Das Freizeitbad Mainzer Straße reduziert während dieser Zeit seine regulären Öffnungszeiten, um durch die dadurch freiwerdenden Personalressourcen den durchgehenden Betrieb der Freibäder in den anderen Standorten sicherstellen zu können.
6. Nein. Bei den in der Wasseraufsicht eingesetzten Mitarbeitenden handelt es sich sowohl um ausgebildete Fachangestellte für Bäderbetriebe als auch um Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer.
7. Im Eigenbetrieb mattiaqua werden bereits seit Bestehen des Eigenbetriebes Leiharbeitskräfte in der Wasseraufsicht beschäftigt.
8. Siehe auch Antwort zu Frage 7. Ohne den Einsatz von Leiharbeitskräften könnte der Betrieb der Einrichtungen, insbesondere in der Sommersaison, nicht vollumfänglich gewährleistet werden.
9. Die volle Aufmerksamkeit der Wasseraufsicht wird gemäß der Richtlinie 94.05 (siehe Frage 2) sichergestellt. Abhängig vom Auslastungszustand erfolgen vorgeschriebene Kontrollrundgänge der Wasseraufsichtskräfte an den Becken. Hinzu kommt im Frei- und Hallenbad Kleinfeldchen der etablierte und noch weiter auszuweitende Einsatz einer Videoüberwachungstechnik, die potenzielle Notfallsituationen, wie das Ertrinken von Badegästen, zuverlässig erkennt.
10. Ablenkende Tätigkeiten, die die Aufmerksamkeit von Wasseraufsichtskräften beeinflussen, sind nach dem gültigen Betriebshandbuch und ergänzenden Dienstanweisungen auf Pausenzeiten oder in die Freizeit zu legen.
Mit freundlichen Grüßen Gert Uwe Mende