AfD-Fraktion fordert städtische Satzung zur Regelung des Ferienwohnungsmarktes. Gesetzesänderung des Bundes erfordert Handeln der Stadtverwaltung.
Wiesbaden (05. Oktober 2017). In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. September 2017 brachte die AfD Rathausfraktion einen Antrag zur Erstellung einer Ferienwohnungssatzung für die Landeshauptstadt Wiesbaden ein. Mit einer breiten Mehrheit der Stimmen des Stadtparlaments wurde der Antrag der AfD Fraktion zur weiteren Beratung angenommen.
Gesetzänderungen auf Bundes- und Landesebene
Mit ihrem Antrag reagierte die AfD Rathausfraktion auf aktuelle Gesetzesänderungen auf Bundes- und Landesebene. Eine Novelle der Baunutzungsverordnung sorgte dafür, dass die Umwidmung privater Wohnungen zu Ferienwohnungen zukünftig nicht mehr genehmigungspflichtig ist. Privatpersonen steht es damit frei, auch in reinen Wohngebieten ihre Wohnungen und Häuser als Ferienwohnung anzubieten.
Wohnraum wird noch knapperes Gut
Die Konsequenz aus dieser Gesetzesänderung ist bereits jetzt ersichtlich: Viele Wohnungen und ganze Häuser könnten nur noch zur Kurzzeitmiete an Feriengäste vermietet und somit dem Wohnungsmarkt entzogen werden. „Für Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt, zu denen auch Wiesbaden zählt, wird bezahlbarer Wohnraum für die angestammte Wohnbevölkerung dadurch zu einem noch knapperen Gut.“ erklärt Michael Obergfell, wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD Rathausfraktion.
„Die hessische Landesregierung hat mit Änderung des § 12 des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes schnell auf die Novelle der Baunutzungsverordnung reagiert und Städten mit angespannten Wohnungsmärkten nun die Möglichkeit eingeräumt, das Angebot von Ferienwohnungen selbst zu regeln. Von dieser Möglichkeit muss die Stadt Wiesbaden Gebrauch machen.“ erklärt Obergfell weiter.
„Wir können es nicht zulassen, dass immer mehr Wohnungen in bester Lage an wöchentlich wechselnde Feriengäste vermietet werden, während die Wartelisten für Sozialwohnungen länger und länger werden.“ so Obergfell in seiner Begründungsrede vor der Stadtverordnetenversammlung.
Begrüßt wurde der Antrag von den Kooperationspartnern der SPD, CDU und Grünen der Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung, die ebenfalls die Notwendigkeit einer „Ferienwohnungssatzung“ für die Landeshauptstadt erkannt hatten.
Satzung soll regeln und einschränken
„Die auf gewerblichen Plattformen im Internet angebotenen Ferienwohnungen befanden sich in der Vergangenheit in einer rechtlichen Grauzone. Man sprach von „zweckentfremdeten Wohnungen“. Das Land Hessen hat den Kommunen nun die Möglichkeit geschaffen, per Satzung gegen „zweckentfremdeten Wohnraum“ vorzugehen. Nun ist es an der Landeshautstadt Wiesbaden, schnell eine entsprechende Satzung zu erlassen, um das Angebot an privaten Ferienwohnungen in Wiesbaden zu regeln und wenn nötig einzuschränken. Nur so lässt sich verhindern, dass bezahlbarer Wohnraum für die angestammte Wohnbevölkerung nachhaltig verloren geht.“ fasst Herr Obergfell seinen Antrag zusammen.
Der Antrag der AfD Rathausfraktion wurde mit einer breiten Mehrheit der Stimmen aus den Fraktionen der AfD, SPD, CDU, Grüne und FDP zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr verwiesen. „Die AfD Rathausfraktion wird bei diesem wichtigen sozialpolitischen Thema weiter am Ball bleiben und bei den weiteren Beratungen federführend sein.“ versprach Michael Obergfell.