AfD Antrag zur Einführung Ordnungsamt-Online und zwei Smartphone-Apps und Knöllchen-App wird von breiter Mehrheit zur weiteren Beratung in Fachausschüsse verwiesen.
Wiesbaden (22. Dezember 2017). In der letzten Sitzung des Stadtparlaments im Jahr 2017 setzte die AfD Rathausfraktion mit ihrem Antrag zur Einführung eines „Ordnungsamt-Online-Portals“ und zwei dazugehörigen Smartphone-Apps neue Impulse zur besseren Durchsetzung der Verkehrsregeln in der Landeshauptstadt und für eine Verbesserung der Kontaktmöglichkeiten der Bürger mit der Stadtverwaltung. In dem AfD Antrag werden drei technische Innovationen vorgeschlagen.
Zum einen die Einführung eines einheitlichen Online-Portals zur Meldung von Störungen im öffentlichen Raum, wie z.B. im Falle von illegalen Müllablagerungen, Straßenschäden, Lärm oder Verstößen gegen den Jugendschutz. Diese dem Ordnungsamt zugeordnete Online-Meldestelle soll die eingehenden Meldungen der Bürger automatisch an die zuständigen Fachämter und weitere Stellen weiterleiten.
„Wir wollen dem Bürger hier ein leicht zu bedienendes Online-Portal zur Hand geben, mit dem er Verunreinigungen und Schäden unkompliziert melden kann. Und auch für das Ordnungsamt würde die Arbeit leichter werden. Schließlich sind die Meldungen schon digital aufbereitet und können direkt an die entsprechenden Fachstellen weitergeleitet werden.“ begründete Robert Lambrou, Fraktionsgeschäftsführer der AfD-Rathausfraktion, die Vorteile eines „Ordnungsamt-Online-Portals“.
Neben einem „Ordnungsamt-Online-Portal“, das viele Städte wie Hamburg, Ludwigsburg oder Wuppertal ihren Bürgern bereits anbieten, geht der Antrag der AfD Rathausfraktion noch einen Schritt weiter und fordert die Entwicklung einer dazugehörigen Smartphone-App, die dem Bürger direkt vor Ort ermöglicht, eine Meldung über das „Ordnungsamt-Online-Portal“ zu senden.
„Berlin macht es mit seiner Smartphone-App bereits vor. In der Hauptstadt werden mittlerweile über 50 Prozent aller Meldungen an das Ordnungsamt über die Smartphone-App gesendet. Und jeder Bürger kann den Bearbeitungsstand der Meldungen unmittelbar einsehen. Der Bearbeitungsstatus wird von der Behörde sehr übersichtlich in Form einer Ampel mit rot, gelb und grün angezeigt.“ erläutert Robert Lambrou die positiven Erfahrungen in Berlin.
Mit einer zweiten von der AfD Rathausfraktion vorgeschlagenen Smartphone-App könnte die Landeshauptstadt Wiesbaden sogar bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen. Eine „Knöllchen-App“, die jedem Bürger die schnelle und unkomplizierte Meldung von Zweite-Reihe-Parkern und anderen Verkehrsrowdys ermöglicht, ist nicht nur rechtlich und technisch möglich, sondern würde das Ordnungsamt auch in die Lage versetzen, solche Verstöße schnell und effektiv zu verfolgen. Dies könnte zu einem deutlich verbesserten Parkverhalten in Wiesbaden führen.
„Vor allem Fahrer, die einfach auf der Straße oder Busspur mit eingeschalteter Warnblinkanlage halten, um Brötchen zu kaufen oder Kontoauszüge zu holen werden aktuell in Wiesbaden fast nie zur Rechenschaft gezogen, obwohl sie die Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer deutlich gefährden. Bis die Mitarbeiter des Ordnungsamtes an Ort und Stelle erscheinen, sind diese rücksichtslosen Autofahrer schon längst wieder verschwunden. Mit einer „Knöllchen-App“ könnten viele dieser Vorfälle zur Anzeige gebracht werden. Dadurch kann das Verhalten dieser Verkehrsrowdys in Zukunft häufiger direkt geahndet werden.“
„Mit diesen drei Innovationen ausgestattet, kann der Bürger dann selbst für ein angemessenes Verhalten im öffentlichen Raum sorgen und fühlt sich nicht mehr ohnmächtig dem allgemeinen Ordnungsverfall ausgeliefert.“ schließt Robert Lambrou seine Rede in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung.
In der Debatte der Stadtverordnetenversammlung zum Antrag der AfD Rathausfraktion gab es zwar Kritik am Antrag der AfD durch andere Fraktionen. Man konnte sich aber am Ende den positiven Erfahrungen anderer Städte nicht entziehen und beschloss mit großer Mehrheit, den Antrag der AfD Rathausfraktion zur weiteren inhaltlichen Beratung in den „Haupt- und Finanzausschuss“ und den Fachausschuss für „Bürgerbeteiligung und Netzpolitik“ zu überweisen.