(Wiesbaden, 31.03.2020)
Die AfD-Rathausfraktion hat den Sachverhalt rund um die Beauftragung zweier Werbeagenturen für das Citybahn-Projekt heute zur Prüfung an die kommunale Aufsicht eingereicht.
Es soll auf diesem Wege geklärt werden, ob der gegenüber den Werbeagenturen erteilte Auftrag ergebnisneutral formuliert ist oder es sich tatsächlich um Werbung handelt mit dem Ziel, die Meinung der Bürger im Vorfeld des Bürgerentscheids auf unzulässige Weise zugunsten des Citybahnprojekts zu beeinflussen.
WURDE GEGEN WIRTSCHAFTLICHKEITSGEBOT VERSTOSSEN?
Darüber hinaus möchte die AfD-Fraktion prüfen lassen, ob der Verkehrsdezernent der Landeshauptstadt, Andreas Kowol, in seiner Rolle als Aufsichtsratsvorsitzender der ESWE-Verkehr im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe an die Werbeagenturen gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit (§ 121 Abs. 8 HGO) verstoßen hat, weil die Werbeoffensive im Zweifel als unwirtschaftlich anzusehen ist, sofern zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzuschätzen ist, inwiefern das Projekt Citybahn in absehbarer Zukunft tatsächlich umgesetzt wird.
GAB ES EINEN INTERESSENKONFLIKT?
Weiter fragt die AfD-Fraktion, ob im Sinne des §25 HGO eine direkte oder indirekte Beteiligung des Verkehrsdezernenten an der Auftragsvergabe an die Werbeagenturen durch ESWE-Verkehr oder ihre Tochtergesellschaft Citybahn GmbH, auszuschließen gewesen wäre und ob Herr Kowol seine Doppelrolle als Verkehrsdezernent und Aufsichtsratsvorsitzender in unzulässiger Weise zur Durchsetzung eines politischen Interesses genutzt haben könnte.