Prüfung eines Interessenkonfliktes beim Verkehrsdezernenten und der Zulässigkeit von Werbung für die Citybahn
Begründung:
Der Presse war zu entnehmen, dass ESWE-Verkehr die Werbeagenturen „CP/Compartner“ und „99Grad“ beauftragt hat, noch in diesem Monat eine „Informationsoffensive“ zur Cbahn zu starten. Auf „www.wiesbadenaktuell.de“ lässt sich der Projektleiter der Citybahn GmbH, Kai Mumme, am 02.03.2020 mit den Worten zitieren: „Wir sind überzeugt, dass wir in den nächsten Wochen viele Menschen aktivieren können, das für die ganze Region zukunftsweisende Projekt zu unterstützen“. Ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Beauftragung neben einer sachlich neutralen Information über das Projekt, der Beeinflussung des anstehenden Bürgerentscheids zugunsten der Citybahn dienen soll und damit ein politisches Ziel verfolgt.
Antrag:
Der Beteiligungsausschuss wolle beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
1. Das Rechtsamt und das Revisionsamt mit der Prüfung zu beauftragen, ob im Zusammenhang der Beauftragung zweier Werbeagenturen mit Werbung für das Citybahnprojekt durch die ESWE-Verkehrsgesellschaft oder ihre Tochtergesellschaft Citybahn GmbH direkt oder indirekt ein Interessenkonflikt bestanden haben könnte, weil Herr Kowol gleichzeitig Verkehrsdezernent und Aufsichtsratsvorsitzender der ESWE-Verkehrsgesellschaft ist.
2. Das Revisionsamt mit der Prüfung zu beauftragen, ob Herr Kowol in seiner Rolle als Aufsichtsratsvorsitzender seine Pflicht verletzt hat, auf die Wirtschaftlichkeit von Entscheidungen in der Gesellschaft zu achten. Die Entscheidung der ESWE-Verkehrsgesellschaft (oder ihrer Tochter Citybahn GmbH) zur Bewerbung eines Projektes, das zum Zeitpunkt der Genehmigung und Auftragsvergabe unter dem Vorbehalt des Ausgangs eines Vertreterbegehrens und möglicherweise eines Bürgerentscheids stand, kann vor dem Hintergrund eines ohnehin hohen Defizits und einer chronisch schlechten Ertragslage der Gesellschaft als mindestens wirtschaftlich hoch riskant beurteilt werden.
3. Das Rechtsamt mit der Prüfung zu beauftragen, ob eine Bewerbung des Citybahnprojektes im Sinne einer über sachlich neutrale Information hinausgehenden Werbung mit Blick auf den bevorstehenden Bürgerentscheid zulässig ist. Es soll dabei auch geprüft werden, inwieweit der Beschluss BP 0200 der Stadtverordnetenversammlun
4. Das Rechtsamt und das Revisionsamt mit der Prüfung zu beauftragen, ob im Falle, dass Punkt 3 zu dem Ergebnis kommt, dass die jüngere Beschlusslage maßgeblich ist, Herr Kowol seine Doppelrolle als Verkehrsdezernent und Aufsichtsratsvorsitzender in unzulässiger Weise zur Durchsetzung eines politischen Interesses genutzt haben könnte.
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Die AfD-Fraktion behält sich vor, zu diesem Thema eine Beschwerde bei der kommunalen Aufsicht einzureichen.