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(Wiesbaden,26.02.2021)

Die AfD-Fraktion im Wiesbadener Rathaus zeigt sich erfreut darüber, dass die Regionalversammlung Südhessen (RVS) dem Wunsch der Rathauskooperation auf ein schnelles „Ja“ zum Projekt Ostfeld/Kalkofen noch vor dem Ende der Wahlperiode nicht entsprochen hat.

Bei dem Antrag auf Zielabweichung, den die Stadt Wiesbaden im November 2020 beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht hatte und der nun von der RVS am 05. März 2021 genehmigt werden sollte, geht es für die Kooperation um nichts weniger als die Erlaubnis, im Ostfeld bauen zu können – obwohl das Gebiet im aktuellen Regionalplan nicht als Siedlungsgebiet ausgewiesen ist.
PROJEKT OSTFELD/KALKOFEN KANN BIS AUF WEITERES NICHT REALISIERT WERDEN
„Diese Vertagung ist auch ein Erfolg der AfD-Fraktion“, kommentiert der AfD-Fraktionsvorsitzende, Dr. Eckhard Müller. „Jeder, der die Unterlagen der Stadt aufmerksam gelesen hat, hätte aufhorchen müssen. Die Projektbeschreibung, die die Rathaus-Kooperation der RVS zur Erlangung der Genehmigung für die Zielabweichung präsentiert hat, entspricht nämlich in wesentlichen Punkten nicht dem Beschluss der Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung vom letzten Jahr.“ Es fehlt beispielsweise das Gewerbegebiet, das für das Teilgebiet Kalkofen angekündigt war. Diese Fläche wird nun in Gänze dem BKA zur Verfügung gestellt werden.
Die RVS-Fraktion der AfD machte gestern als die einzige Fraktion in einem umfassenden Antrag an die RVS auf die zahlreichen gravierenden Mängel im Antrag der Kooperation aufmerksam und forderte eine Klärung. „Hier wurde offensichtlich getrickst, um die Zielabweichung noch vor dem Ende der Wahlperiode schnell durchgewunken zu bekommen. Das ist nicht in Ordnung“, kritisiert Müller.
AFD-FRAKTION KÜNDIGT REVISION DES PROJEKTS IN PLENARSITZUNG AN
Die AfD-Fraktion strebt nun eine umfassende Revision des Ostfeld-Beschlusses in der kommenden Stadtverordnetenversammlung an. „Wir werden einen Antrag auf Einstellung aller laufenden Planungen stellen. Die Flächen für das BKA können auch auf dem Weg normalen Baurechts entwickelt werden. Dafür braucht es keine Stadtentwicklungsmaßnahme, die der Stadt ein zusätzliches zwei- oder gar dreistelliges Millionendefizit bescheren würde. Darüber hinaus verweist der Magistrat der Stadt in seiner Broschüre aus September 2020 ja selbst darauf, dass im gesamten Stadtgebiet ‚Potenzialflächen für rund 10.000 Wohneinheiten‘ bestehen“, so Dr. Eckhard Müller. „Für eine Stadt, die kaum noch wächst, ist dieses Potenzial ausreichend.“