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Rathaus Wiesbaden am Sonntag, 30.10.2016

Die AfD-Rathausfraktion wirft Oberbürgermeister Sven Gerich durch die von ihm veranlasste Beflaggung zu Gunsten der Demonstration „Ihr seid nicht alle“ auch weiterhin einen unzulässigen Eingriff in den öffentlichen Diskurs und die Verletzung seiner Neutralitätspflicht vor.

Oberbürgermeister Gerich sieht die Regenbogenbeflaggung vor dem Rathaus am 30. Oktober 2016 durch ein Urteil des Wiesbadener Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 gedeckt. In diesem wurde daraufhin hingewiesen, dass eine Regenbogenfahne anlässlich des CSD keine Verletzung der Neutralitätspflicht des OB darstellt.

Nach Ansicht der AfD-Fraktion verkennt Oberbürgermeister Gerich jedoch die zwei völlig verschiedenen Ausgangslagen der Beflaggungen. „Die Beflaggung anlässlich des CSD 2013 kann allein deshalb schon keine Verletzung der Neutralitätspflicht des OB darstellen, da es damals weder eine Gegendemonstration gab, noch einen parteipolitischen Streit über den Umgang mit dem CSD“, unterstreicht Eckhard Müller, AfD-Fraktionsvorsitzender.

Dr. Eckhard Müller

AfD-Fraktionsvorsitzender Dr. Eckhard Müller

Am vergangenen Sonntag trafen in Wiesbaden allerdings zwei widerstreitende Auffassungen aufeinander, deren Heftigkeit sich auch in tätlichen Übergriffen zeigte. „Gerade in solch einer angespannten Lage ist einem OB äußerste Zurückhaltung geboten. Zudem verliert er durch die bereits im Vorfeld am 25. Oktober 2016 angekündigte Parteinahme und die Aufgabe seiner Neutralität jegliche Einflussmöglichkeit als Vermittler“, betont Müller. „Gerich verletzt sein Neutralitätsgebot erst recht, wenn er im politischen Wettbewerb Mittel nutzt, die ihm nur aufgrund seines Amtes zur Verfügung stehen. Die Regenbogenbeflaggung zu Gunsten der Demonstration ‚Ihr seid nicht alle‘ stellt eine eindeutige Parteinahme dar.“

Die AfD verweist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts vom Januar 2015, wonach die Ausnutzung einer hoheitlichen Amtsstellung zur Beeinflussung der politischen Willensbildung unzulässig ist.

Die AfD-Fraktion unterstreicht abschließend nochmals, dass sie nichts gegen die Regenbogenflagge als gesellschaftliches Symbol einzuwenden hat und sich auch bei jeder anderen Einflussnahme dementsprechend positioniert hätte.

Auch einer Beflaggung des Rathauses am Christopher Street Day steht die AfD-Fraktion positiv gegenüber. Darüber hinaus empfinden die offen bekennenden homosexuellen Mitglieder des AfD-Kreisverbandes Wiesbaden den von Queer.de gegenüber der AfD vorgebrachten Homophobie-Vorwurf vom 1. November 2016 als persönlich beleidigend.

(Pressemitteilung Nr. 8 vom 2.11.2016 – AfD Rathausfraktion Wiesbaden)