Seite wählen

(Wiesbaden, 27.06.2019) Eine wirksame Korruptionsbekämpfung setzt voraus, dass die dafür zuständigen Personen und Stellen in der Landeshauptstadt uneingeschränkt und weisungsunabhängig über ihre Erkenntnisse berichten können, sobald sie Kenntnis von Pflichtverletzungen und Unregelmäßigkeiten oder Verdachtsfällen erlangen. Das ist momentan in Wiesbaden nicht der Fall.

OB KANN BISHER INFORMATIONEN ZURÜCKHALTEN

Die zurzeit gültige Arbeitsgrundlage der Antikorruptionsbeauftragten der Stadt fußt auf einer Verfügung des Oberbürgermeisters aus dem Jahr 2007. Zwar haben die Antikorruptionsbeauftragte, das Personalamt und das Revisionsamt eine Informationspflicht gegenüber dem Oberbürgermeister, dem Personal- und Organisationsdezernenten sowie dem Revisionsausschuss, diese Informationspflicht ist jedoch eingeschränkt, denn „Der Oberbürgermeister entscheidet über die Weitergabe der Information an den Revisionsausschuss“ (Auszug aus der Verfügung vom 21.12.2007).

KOMMUNALES IMMUNSYSTEM MUSS WEISUNGSUNABHÄNGIG SEIN

Die AfD-Rathausfraktion fordert nun, diese Schwächung des kommunalen „Immunsystems“ zu korrigieren und das bisher nur mit einer Teilzeitkraft ausgestattete Aufgabengebiet zu einer Antikorruptionsstelle aufzustocken, die mit zwei Vollzeitkräften und einer Assistenz ausgestattet wird. Ebenso wichtig ist es jedoch, eine neue Ermächtigungsgrundlage zu schaffen, auf der die Antikorruptionsstelle dann wirklich frei und weisungsunabhängig arbeiten und informieren kann. Es muss zudem sichergestellt werden, dass die Ermächtigungsgrundlage nicht einseitig, beispielsweise durch den Oberbürgermeister, geändert oder aufgehoben werden kann, sondern dazu stets ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig ist.

CDU REAGIERT MIT ABGESCHWÄCHTEM PRÜFANTRAG

Während die AfD die direkte Umsetzung der geforderten Punkte anstrebt, ist die CDU nun noch mit einem abgeschwächten Antrag auf das Thema aufgesprungen, in dem sie den Magistrat aber nur prüfen lassen will, ob und was möglicherweise zu tun ist. Es ist aus Sicht der AfD aber unverzichtbar, dass eben nicht der Magistrat die Modalitäten vorschlägt, unter denen ja auch er selbst von der Antikorruptionsstelle überwacht werden soll.

(Pressemitteilung der AfD-Rathausfraktion)