Anpassung der bisherigen Verordnung dringend erforderlich. Bislang keine Handhabe für Stadtpolizei gegen erwerbsmäßiges Betteln in Fußgängerzone.
Wiesbaden (19. Oktober 2017). Die AfD Rathausfraktion setzt sich für eine Überarbeitung der Gefahrenabwehrverordnung sowie der Verwaltungsrichtlinie über die Sondernutzungen in der Fußgängerzone der Landeshauptstadt Wiesbaden ein.
So beantragte die AfD Rathausfraktion im Haupt- und Finanzausschuss, dass „das aggressive Betteln durch nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen, das Betteln durch das Vorschicken von Kindern, das organisierte Betteln, das Betteln unter Zurschaustellung tatsächlicher oder der Vortäuschung körperlicher Behinderungen, Krankheiten oder persönlicher Notlagen, sowie das Betteln mit Zirkustieren verboten“ ist.
Auch die Richtlinien zur Ausübung von Straßenkunst und Straßenmusik sind nach Ansicht der AfD Rathausfraktion an neue Formen des erwerbsmäßigen Bettelns anzupassen und sollen dahingehend geändert werden, dass „die Ausübung bildender und darstellender Künste, wie z.B. Pantomime, Artistik, Kabarett, Straßentheater sowie sonstige künstlerische Nutzungen wie Pflastermalerei, Töpferei, Bildhauerei, Kunstmalerei, Holzschnitzerei u.a. erlaubnis- und gebührenpflichtig“ sind.
„Meine alltäglichen Erfahrungen in der Fußgängerzone haben mir deutlich gemacht, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, vor allem in Bezug auf das organisierte Betteln.“ schildert Michael Obergfell, wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD Rathausfraktion, seine Eindrücke.
Nach Ansicht von Michael Obergfell fühlen sich die Passanten vor allem durch Bettler mit extremen und deutlich zur Schau gestellten körperlichen Behinderungen gestört, die vor allem in den Wintermonaten um Almosen betteln. Aber auch andere Formen des erwerbsmäßigen Bettelns wie Pantomimen, Rosenverkäufer und ähnliches stören Gäste und Passanten zunehmend.
„Unserer Stadtpolizei fehlen bislang schlicht die verwaltungsrechtlichen Befugnisse, um gegen diese Formen des organisierten Bettelns vorzugehen. Andere Städte sind da schon viel weiter und haben entsprechende Verbote erlassen.“ erklärt Obergfell. „Wir haben nichts gegen den stillen Almosenempfänger mit seinem Hund, aber aggressives Ansprechen mit teils erheblichen körperlichen Verstümmelungen ist eine skrupellose Form des organisierten Bettelns, das vor allem die meist aus Osteuropa stammenden Bettler zu Opfern krimineller Strukturen macht. Das wollen wir in Wiesbaden nicht dulden.“ so Obergfell.
Der AfD-Antrag zur Verschärfung und Präzisierung der städtischen Gefahrenabwehrverordnung wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 6. September 2017 daher auch einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Magistrat verwiesen. Dieser ist aktuell mit einer Anpassung der städtischen Verordnungen und Richtlinien befasst und wird die Vorschläge der AfD Fraktion in die Überarbeitung einfließen lassen.
Bereits am 21. Juni 2017 hatte sich die AfD Rathausfraktion für eine strengere Regelung der Straßenmusik und -kunst in der Landeshauptstadt eingesetzt. Der Antrag im Haupt- und Finanzausschuss, der eine Beschränkung auf 5 Musikanten bzw. Künstler täglich vorsah und diesen auch eine geringe Erlaubnisgebühr auferlegte, wurde ebenfalls angenommen und an den Magistrat verwiesen.