Pressemitteilung der AfD Rathausfraktion
Wiesbaden, 09.04.2025
Legal ist nicht legitim – AfD-Rathausfraktion lehnt Wasserverbrauchsteuer ab
Am 8. April urteilte das Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass die von der Landeshauptstadt geplante Erhebung einer Wasserverbrauchsteuer zulässig ist. Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der AfD Rathausfraktion Roman Bausch:
„Legal ist nicht automatisch legitim. Nur weil die Stadtverwaltung gegebenenfalls das Recht auf ihrer Seite hat, heißt das noch lange nicht, dass die Erhebung einer Wasserverbrauchsteuer gerechtfertigt ist.
Die möglichen Mehreinnahmen von 16 Mio. Euro entsprechen nicht einmal 1 % des städtischen Haushalts und sind daher für den Haushaltsausgleich alles andere als entscheidend. Die AfD Rathausfraktion hat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2025 Anträge gestellt, mit denen problemlos ein Vielfaches eingespart werden könnte.
Die Abgabe in Höhe von 90 Cent pro Kubikmeter Wasser wird insbesondere einkommensschwache Familien treffen. Für eine vierköpfige Familie wird sich bei einem Verbrauch von 180 Kubikmetern eine jährliche Zusatzbelastung von 162 Euro ergeben – und dies zusätzlich zu den ohnehin stark angestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten.
Zu hoffen bleibt, dass nun das Land im Sinne aller hessischen Bürger beim Verwaltungsgerichtshof Berufung einlegt, denn auch andere Kommunen werden nun in Erwägung ziehen, einen zusätzlichen Wassercent zu erheben.“
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