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(Wiesbaden, 22.05.2019) Mehr direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild gehört seit der Gründung im Jahr 2013 zu den Kernanliegen der AfD. Wo immer es möglich ist, sollten die Bürger selbst entscheiden dürfen, ob sie etwas wollen oder nicht.

Das Thema „Citybahn – Ja oder Nein“ ist hervorragend geeignet für einen Bürgerentscheid. Nach diversen Rechtsgutachten und einer zusammenfassenden Stellungnahme des städtischen Rechtsamtes ist die Frage, ob die von zwei Bürgerinitiativen eingereichten Bürgerbegehren rechtlich zulässig sind, noch immer offen.

VERTRETERBEGEHREN HEILT RECHTLICHE UNKLARHEITEN

Auch für solche Situationen hat der Gesetzgeber in Hessen seit Januar 2016 die Möglichkeit des sogenannten Vertreterbegehrens geschaffen. Es gibt den kommunalen Parlamenten das Recht, einen Bürgerentscheid selbst zu initiieren und damit rechtliche Hürden zu umgehen oder Formfehler zu heilen. Erforderlich für das Zustandekommen eines Vertreterbegehrens ist, dass eine Zweidrittelmehrheit der Mandatsträger dem Begehren zustimmt.
Um sicherzustellen, dass in der Stadtverordnetenversammlung am 23.05.2019, sollte einem Bürgerentscheid nicht direkt zugestimmt werden, zumindest über ein Vertreterbegehren ein Bürgerentscheid über die Citybahn eingeleitet werden kann, hat die AfD-Rathausfraktion Wiesbaden einen entsprechenden Antrag eingereicht. Daneben finden sich auf der Tagesordnung auch Anträge der SPD und der FDP zu diesem Thema.

EINFACHE FRAGESTELLUNG OHNE LIST UND TÜCKE

Die AfD-Fraktion möchte, dass die Bürger noch in diesem Jahr mit einer einfachen, nicht manipulativen Fragestellung über die Citybahn entscheiden dürfen.
SPD, GRÜNE, LINKE und CDU haben sich alle im Vorfeld mehr oder weniger deutlich pro Citybahn positioniert und es bleibt abzuwarten, ob sie in der morgigen Plenarsitzung tatsächlich einem Bürgerentscheid oder einem Vertreterbegehren ohne Umschweife, Verzögerungstaktiken und Relativierungen zustimmen werden, sodass die Bürger noch in diesem Jahr entscheiden können. Die Debatte im Plenum wird es zeigen. Wer es mit der Bürgerbefragung ehrlich meint, hat jetzt eigentlich keine Ausreden mehr.
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DER ANTRAG DER AFD IM WORTLAUT:
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Antrag der AfD-Stadtverordnetenfraktion für die Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 23.05.2019

Vertreterbegehren zur CityBahn nach § 8b der HGO

BEGRÜNDUNG:

Angesichts der jüngsten Entwicklungen ist zu befürchten, dass die beiden Bürgerbegehren zum Bau einer CityBahn – trotz erfolgreicher Unterschriftensammlung – nicht oder erst mit großem Zeitverzug in einen Bürgerentscheid münden werden. Es bleibt damit weiterhin fraglich, welchen Rückhalt das Großprojekt bei der Stadtbevölkerung eigentlich genießt. Davon unbeirrt treibt die Rathauskooperation das Projekt weiter in Richtung Planfeststellungsverfahren. Diese Situation betrachtet die AfD-Rathausfraktion nicht nur als höchst unbefriedigend, sondern als nachgerade schädlich für das gesellschaftliche Klima in der Stadt. Angesichts der Größe des Vorhabens und der Höhe der Kosten sollte der dezidierte Bürgerwille in der Sache vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens festgestellt werden.

Seit Januar 2016 steht den hessischen Kommunen mit dem Vertreterbegehren ein Instrument zur Verfügung, das in so verfahrenen Situationen wie der, die aktuell in Wiesbaden vorzufinden ist, eine heilende Wirkung auf den politischen Gang der Dinge auszuüben vermag. Die AfD-Stadtverordnetenfraktion beantragt aus diesem Grund die Durchführung eines Bürgerentscheids nach § 8b HGO und § 55, 56 und 57 Hessisches KWG zum Bau einer CityBahn.

ANTRAG:

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

1. Der Magistrat möge gemäß § 8b der HGO und § 55, 56 und 57 Hessisches KWG einen Bürgerentscheid initiieren zur Frage: „Möchten Sie, dass Wiesbaden eine CityBahn bekommt?“

2. Der Magistrat möge sicherstellen, dass gemäß § 55 Abs. 2 Nr. 3 KWG zum Zeitpunkt der Bekanntmachung „eine Erläuterung des Gemeindevorstands“ vorliegt, „die kurz und sachlich sowohl die Begründung der Antragsteller als auch die von den Gemeindeorganen vertretene Auffassung über den Gegenstand des Bürgerentscheids darlegen soll“.