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Standort Ringkirche entspricht laut hessischem Umweltministerium nicht den Vorgaben. Standort Schiersteiner Straße korrekt?

Messstation an der Ringkirche

Wiesbaden (8. Mai 2018).  Zur Messung der Immissionswerte, also der Einwirkung von Luftschadstoffen auf die Bevölkerung, sind für Wiesbaden zwei verkehrsbezogene Probeentnahmestellen vorgeschrieben. Diese stehen zurzeit an der Ringkirche und an der Schiersteiner Strasse.

Der AfD-Fraktion liegt eine schriftliche Auskunft aus dem hessischen Umweltministerium vor, wonach der Standort der Luftmessstation an der Ringkirche nicht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben aus der Bundesimmissionsschutzverordnung entspricht. Die Station steht viel zu nah an der stark befahrenen Kreuzung und erbringt durch die besondere Verkehrssituation an der Ringkirche keine Ergebnisse, die für einen größeren Bereich repräsentativ sind.

Denis Seldenreich

„Obwohl dies bekannt ist, fließen die Werte  der Messstation nach Auskunft des Ministeriums trotzdem weiterhin in die offizielle Beurteilung der Luftqualität ein und begründen damit maßgeblich die schlechte Gesamtbewertung Wiesbadens“, kritisiert Denis Seldenreich, verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Rathausfraktion.

Diese Gesamtbeurteilung ist aber die Grundlage für Auflagen, die der Stadt wegen Überschreitung der Grenzwerte bei Stickstoffdioxid gemacht wurden. Darunter die Einrichtung einer Umweltzone und ein Luftreinhalteplan mit konkreten Maßnahmen zur Senkung der Immissionswerte unter den Grenzwert. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig können auch Dieselfahrverbote nicht ausgeschlossen werden.

Auch die Deutschen Umwelthilfe e.V. stützt sich bei ihren Klagen gegen zahlreiche Städte auf diese offiziellen Messwerte.

Es grenzt daher aus Sicht der AfD an Fahrlässigkeit, wenn die Stadt freiwillig Messwerte akzeptiert, die nachweislich nicht regelkonform erhoben wurden und deshalb die Immissionsbelastung höher ausweisen, als sie bei regelkonformer Messung wäre.

Klaus-Dieter Lork

Der umweltpolitische Sprecher der AfD, Dr. Klaus Lork stellt klar: „Die EU-Richtlinie und die Bundesimmissionsschutzverordnung zielen nicht auf die Ermittlung der höchsten Emissionen an einem Standort ab sondern auf die Ermittlung von repräsentativen Immissionswerten, wie sie typischerweise in einem größeren Bereich auf die Stadtbevölkerung einwirken. Es ist nicht einzusehen, weshalb sich die Landeshauptstadt hier selbst bestraft, indem sie anders misst.“

Die AfD-Fraktion hat deshalb heute eine ausführliche Anfrage an den Magistrat eingereicht, in der der Magistrat aufgefordert wird zu berichten, in welchem Maß der falsche Standort die Messdaten verfälscht, ob auch der zweite Standorte an der Schiersteiner Strasse nicht den Vorgaben entspricht, ob die Stadt mit einer weiteren Klage der Deutschen Umwelthilfe rechnet und welche Möglichkeiten sie sieht, diese abzuwehren.

(Pressemitteilung AfD-Rathausfraktion Wiesbaden Nr. 9 / 2018)