An
Herrn Stadtverordnetenvorsteher
Dr. Gerhard Obermayr
über Amt 16
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Wiesbaden, den 17.09.2025
Schriftliche Anfrage der AfD Stadtverordnetenfraktion Wiesbaden an den Magistrat gemäß § 45 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Bezahlkarten-Wechselstube im „Infoladen“ der „Kreativwerkstatt“
Begründung:
Im Rahmen der Fragestunde der STVV am 11.09. fragte unser Haushaltspolitischer Sprecher, Roman Bausch, den Magistrat, wie er sich zu dem Umstand positioniert, dass der mit städtischen Zuwendungen ausgestattete Verein Kunst- und Kreativwerkstatt e.V. durch die in seinem „Infoladen“ nach eigenen Angaben regelmäßig durchgeführten Umtauschaktionen von mit Bezahlkarten erworbenen Gutscheinen gegen Bargeld, den erklärten Willen der Bundes- sowie der Landesregierung untergräbt. Die Dezernentin Dr. Becher antwortete, dass dem Sozialdezernat nicht klar wäre, von welchen Zuwendungen die Rede wäre.
Diesbezüglich bleibt festzustellen, dass die Frage an den Magistrat gerichtet wurde, nicht an das Sozialdezernat. Der Dezernentin wäre es daher bei eigener Unkenntnis anheimgestellt gewesen, sich wahlweise dezernatsübergreifend über entsprechende Mittelflüsse zu erkundigen, oder die Frage durch ein anderes Magistratsmitglied beantworten zu lassen. Alternativ hätte sie sich auch direkt an die fragestellende Fraktion wenden können, die ihr gerne die entsprechenden Informationen gegeben hätte: So ist dieser Verein beispielsweise im Jahre 2024 mit Troncmitteln aus dem Bereich Kultur und im Jahre 2025 mit Finanzmitteln des Ortsbeirates des Ortsbezirkes Wiesbaden Westend/Bleichstraße ausgestattet worden, jeweils mit vierstelligen Beträgen.
Die von Herrn Bausch gestellte Zusatzfrage, ob es nun vor dem Hintergrund derartiger Aktivitäten zu einer Beendigung der Zusammenarbeit der Landeshauptstadt Wiesbaden mit diesem Verein kommen würde oder nicht, wurde von Frau Dr. Becher nur ausweichend beantwortet. Sie verwies darauf, dass dessen Aktivitäten nicht explizit verboten wären, was aber weder behauptet wurde, noch zur Rede stand. Vielmehr ist es so, dass es sich aus politisch-sachlichen Gründen verbietet, einen Verein, der Aktivitäten verfolgt, die demokratisch herbeigeführte Beschlüsse des Gesetzgebers konterkarieren und unterlaufen, mit öffentlichen Mitteln auszustatten. Dies kann nicht im Interesse der Wiesbadener Steuerzahler sein.
Hiermit dürfte nun der Hintergrund unserer Fragestellung sowie die zur Rede stehenden Mittelflüsse hinreichend präzisiert worden sein, sodass einer aussagekräftigen Beantwortung nichts mehr im Wege stehen sollte.
In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:
- Wie positioniert sich der Magistrat zu dem Umstand, dass der mit städtischen Zuwendungen ausgestattete Verein „Kunst- und Kreativwerkstatt e.V.“ zum Zweck der Aushebelung der Bargeldobergrenze für Bezahlkarten, mit diesen erworbene Einkaufsgutscheine gegen Bargeld umtauscht, und damit die unter jeweiliger Mitwirkung der SPD zustandegekommenen Gesetze auf Bundes- und Landesebene konterkariert?
- Schließt der Magistrat vor dem Hintergrund der geschilderten Umstände -zumindest für die Dauer ihres Fortbestands- städtische Zuwendungen an diesen Verein für die Zukunft aus? Falls nicht, bitte substantiiert begründen.
Roman Bausch Gordon A. Bee
Haushaltspolitischer Sprecher Politischer Referent
AfD Stadtverordnetenfraktion AfD Stadtverordnetenfraktion
BEANTWORTUNG
Der Magistrat
Dezernat für Soziales, Bildung und Wohnen
Stadträtin Dr. Patricia Becher
über
Herrn Oberbürgermeister
Gert-Uwe Mende
über
Magistrat
und
Herrn Stadtverordnetenvorsteher
Dr. Gerhard Obermayr
an die AfD-Fraktion
Oktober 2025
Anfrage der AfD-Fraktion vom 17. September 2025, Nr. 279/2025 nach § 45 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
(SV 25-V-50-0008)
Bezahlkarten-Wechselstube im „Infoladen“ der „Kreativwerkstatt“
1. Wie positioniert sich der Magistrat zu dem Umstand, dass der mit städtischen Zuwendungen ausgestattete Verein „Kunst- und Kreativwerkstatt e. V.“ zum Zweck der Aushebelung der Bargeldobergrenze für Bezahlkarten, mit diesen erworbene Einkaufsgutscheine gegen Bargeld umtauscht, und damit die unter jeweiliger Mitwirkung der SPD zustande gekommenen Gesetze auf Bundes- und Landesebene konterkariert?
2. Schließt der Magistrat vor dem Hintergrund der geschilderten Umstände – zumindest für die Dauer ihres Fortbestands – städtische Zuwendungen an diesen Verein für die Zukunft aus? Falls nicht, bitte substantiiert begründen.
Die Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die in der Anfrage angesprochenen Umtauschaktionen geben keinen Anlass von deren grundsätzlicher Rechtswidrigkeit auszugehen.
Hinzu kommt, dass im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Wiesbaden die Bezahlkarte bislang nicht als Medium für den durch den hessischen Erlass definierten Personenkreis eingesetzt wird, da die notwendige Fachverfahrensanbindung durch das Land noch aussteht. De facto ist es den von der Landeshauptstadt betreuten geflüchteten Personen somit derzeit gar nicht möglich entsprechende Angebote von „Wechselstuben“ in Anspruch zu nehmen. Denkbar wäre allenfalls eine Nutzung durch Personen, die nach einer Zuweisung nach Wiesbaden über Restguthaben auf ihren Bezahlkarten aus der Erstaufnahmeeinrichtung verfügen.
Zugleich zeigt das Vorgehen der „Wechselstuben“ erneut die praktischen Grenzen des Instruments Bezahlkarte auf. Sofern diese Umgehung der Bargeldbegrenzung verhindert werden soll, ist es Aufgabe des Landes Hessen als Erlassgeber in Abstimmung mit dem Bund, geeignete Regelungen und Maßnahmen zu ergreifen. Erst dann wäre eine fundierte Bewertung seitens des Magistrats möglich.
Zu Frage 2:
Nach Abstimmung mit dem Rechtsamt basieren die durch den Fragesteller genannten Zuwendungen an den Verein auf mehrheitlichen Gremienbeschlüssen eines Fachausschusses sowie eines Ortsbeirates. Die Beschlüsse geben keinen Anlass zu Bedenken hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit. Der Magistrat sieht aktuell keine rechtliche Grundlage solche Gremienbeschlüsse anzufechten.
Dr. Patricia Becher