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(B)RANDERSCHEINUNG DER VERKEHRSWENDE?

(Wiesbaden, 19.11.2019) Es häufen sich die Meldungen über in Brand geratene E-Fahrzeuge, oder präziser, in Brand geratene Batterien. Die Rettungskräfte stehen regelmäßig vor besonderen Herausforderungen, denn das Löschen dieser Fahrzeuge ist fast unmöglich und auch für die Bevölkerung besteht wegen der Entwicklung giftiger Gase im Umfeld solcher Unglücke Gefahr. Die Batterien selbst müssen noch nicht einmal die Unfallursache sein, dennoch stellen sie während des Brandes die größte Gefahr dar. Der Umgang mit brennenden E-Fahrzeugen ist derart sensibel, dass die Feuerwehr für ein gezieltes Vorgehen eigentlich die Herstellerangaben des betroffenen Fahrzeuges bräuchte.

TIEFGARAGEN – KOMPRIMIERTES DESASTER

Sind E-Auto-Brände schon unter freiem Himmel für die Feuerwehren schwer zu bekämpfen, wird dies innerhalb Parkhäusern und Tiefgaragen zum echten Problem. Der Zugang für Rettungskräfte und Material ist ungleich schwieriger und es ist kaum vorstellbar, wie es in der Enge zwischen niedrigen Decken und geparkten Fahrzeugen gelingen soll, ein brennendes E-Auto zu löschen zumal der Löschvorgang sich oft über viele Stunden hinzieht und viele Tiefgaragen unterhalb von Wohnhäusern liegen.

KOSTENLOSES PARKEN FÜR E-AUTOS IN PARKHÄUSERN WIRKLICH DURCHDACHT?

Wenn nun der Wunsch des Verkehrsdezernenten umgesetzt wird, den Fahrern von E-Autos kostenlose Stellplätze in städtischen Parkhäusern zu gewähren, muss geklärt werden, ob diese Parkhäuser für solche Zwecke überhaupt über die nötigen Sicherheitsvorkehrungen verfügen.

Die AfD-Fraktion ist der Ansicht, dass E-Autos bis dahin nicht in Parkhäuser und Tiefgaragen gehören und hat zu diesem Thema einen Antrag im Ausschuss für Umwelt, Energie und Sauberkeit eingereicht.

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