(Wiesbaden, 02.03.2020)
Die Werbeagenturen „99Grad“ und „CP/COMPARTNER“ haben nun von der Citybahn GmbH, einer Tochtergesellschaft der ESWE-Verkehr, den Zuschlag für die „Kommunikation“ zur Citybahn erhalten. Was sich zunächst nach neutraler Information anhört, ist de facto Werbung für die Citybahn. Die AfD-Rathausfraktion sieht dies mit Blick auf den kommenden Bürgerentscheid sehr kritisch.
BESCHLUSSLAGE DES STADTPARLAMENTS SPIEGELT DEN SPAGAT
Die Beschlusslage des Stadtparlaments zur Citybahn ist verwirrend. Die Interessenlage hingegen ist es nicht.
Einerseits trifft es zu, dass die Stadtverordnetenversammlun
Andererseits hat die Stadtverordnetenversammlun
WIRD HIER EIN POLITISCHES INTERESSE BEWORBEN?
Schaut man sich die Sache aus dieser Perspektive an, erhält die Frage, ob es legitim und fair ist, wenn ESWE-Verkehr die Citybahn offensiv mit hohem Geldeinsatz bewirbt, eine ganz andere Bedeutung.
Denn jetzt geht es um die Beeinflussung des Bürgerentscheids, um Meinungsbildung und Meinungsführerschaft. Es geht um Wählerbeeinflussung.
Ist eine städtische Gesellschaft befugt, einen Bürgerentscheid zu beeinflussen? Wirbt die Gesellschaft in diesem Falle tatsächlich noch für sich selbst? Oder wirbt sie nach der Beschlusslage aus 2019 nicht doch vorwiegend für ein politisches Interesse? Inwieweit benutzen die politischen Protagonisten aufseiten der Citybahnbefürworter eine städtische Gesellschaft zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen?
VERKEHRSDEZERNENT IST AUCH AUFSICHTSRATSVORSITZENDER DER ESWE-VERKEHR
Ist es wirklich in Ordnung, wenn der grüne Verkehrsdezernent Kowol als einer der maßgeblichen Treiber des Citybahn-Projekts auf der politischen Bühne, gleichzeitig auch Aufsichtsratsvorsitzender bei ESWE-Verkehr ist und als solcher über die Höhe der Mittel zur Bewerbung seiner eigenen politischen Interessen mitentscheidet?
Kann es im wirtschaftlichen Interesse einer ohnehin schon hoch defizitären Gesellschaft liegen, die eigenen Einnahmen durch teure Werbemaßnahmen zu schmälern, die sich nach einem negativen Bürgervotum als verlorene Investition erweisen würden?
WERBE-ENTSCHEIDUNG MIT BEIGESCHMACK
Die Frage, ob ESWE-Verkehr nach rein juristischen Maßstäben Werbung für die Citybahn machen darf, greift deshalb zu kurz. Es bleibt ein Beigeschmack der Sorte, die dem Wiesbadener leider zu bekannt vorkommt.
Die AfD-Fraktion setzt sich nach wie vor dafür ein, dass die Bürger frei und fair informiert über die Citybahn entscheiden können. Von Fairness kann unter diesen Umständen allerdings keine Rede mehr sein.