DAS OSTFELD DARF STAND HEUTE NICHT BEBAUT WERDEN. WIE SIND DIE ERFOLGSAUSSICHTEN EINES PLANABWEICHUNGSVERFAHRENS?
(Wiesbaden, 23.10.2019) Die für das Städtebauprojekt „Ostfeld“ in Frage stehende Fläche ist im Regionalplan derzeit noch als „Agrarischer Vorzugsraum“ ausgewiesen. Um die Fläche dennoch bebauen zu können, muss sich die Stadt mit dem Regierungspräsidium Darmstadt im Rahmen eines sogenannten „Zielabweichungsverfahrens“ über eine Abweichung vom aktuell gültigen Regionalplan verständigen.
Laut Bericht zur Voruntersuchung über das Ostfeld hat die Stadt im 2. Halbjahr 2019 zu diesem Zweck Gespräche mit dem Regierungspräsidium Darmstadt über die „inhaltlichen und zeitlichen Rahmenbedingungen“ des Abweichungsverfahrens geplant. Die Modalitäten des Verfahrens sollen noch Eingang in die in Kürze zu beschließende Entwicklungssatzung (SEM) finden.
Eine Abweichung erfordert allerdings die Zustimmung der Regionalversammlung Südhessen. Ein Vorgang, der sich über viele Monate hinziehen kann und von dem ungewiss ist, ob am Ende die Genehmigung erteilt wird. In der Regel müssen hierfür zuvor alle möglichen Nachweise und Gutachten erbracht werden, unter anderem auch Lärmgutachten, um die Genehmigungsfähigkeit der Abweichung nachzuweisen.
Es darf durchaus bezweifelt werden, dass es der Stadt kurzfristig gelingt, diese Genehmigung ohne weiteres zu bekommen.
Die AfD-Rathausfraktion hatte zur gestrigen Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr deshalb den Antrag gestellt, der Magistrat möge über den Sachstand der Gespräche mit dem Regierungspräsidium Darmstadt berichten. Der Ausschuss hat diesen Antrag mit breiter Mehrheit beschlossen.
Konkret soll der Magistrat berichten, ob bereits Gespräche stattgefunden haben und mit welchem Ergebnis, ob bereits alle erforderlichen Unterlagen für den Beginn eines formalen Abweichungsverfahrens zusammengetragen wurden und welche Hindernisse sich für das Ostfeld-Projekt durch eine Verzögerung bzw. ein Scheitern des Abweichungsverfahrens ergeben würden.