WIE SICHER IST EIGENTLICH DIE FÖRDERUNG FÜR DIE CITYBAHN? – DIE AFD FRAGT NACH
Kürzlich war Presseberichten ist zu entnehmen, dass die geschätzten Kosten für den Bau einer Citybahn inzwischen deutlich gestiegen sind. Wurden 2016 noch 305 Millionen Euro für den Bau kalkuliert, wären es nach neuer Schätzung bereits 426 Millionen Euro für die Strecke Mainz-Wiesbaden-Bad Schwalbach. Dem gegenüber stehen nach Aussage des Verkehrsdezernenten, Andreas Kowol, Aussichten auf mögliche Fördermittel des Bundes, die die Baukosten zu 90% abdecken könnten.
Die Fördermittelzusage des Bundes hängt aber maßgeblich davon ab, dass der Nutzen-Kosten-Faktor der Citybahn größer 1 ist. Die bisher herangezogene Nutzen-Kosten-Untersuchung aus Mai 2018 ergab zwar einen Wert von 1,5, sie fußt aber noch auf der mittlerweile verworfenen Streckenführung über die Kasteler Strasse und ist sowohl in dieser Hinsicht als auch mit Blick auf die Kosten inzwischen völlig überholt. Ob eine aktualisierte NKU einen Wert über 1 erzielen würde, ist offen.
Die AfD-Fraktion hat deshalb folgende Anfrage an den Magistrat gestellt:
1. Trifft es zu, dass noch kein Antrag auf Fördermittel für die Citybahn gestellt wurde, weil dieser erst nach einem Ausgang des Bürgerentscheids pro Citybahn gestellt werden könnte?
2. Trifft es zu, dass die Landeshauptstadt Wiesbaden sich den Bau und Betrieb einer Citybahn ohne Fördergelder in der erwarteten Höhe nicht leisten könnte?
3. Welche Konsequenzen hätte es, wenn der Bürgerentscheid pro Citybahn ausgehen würde, die Fördermittel dann aber nicht oder nicht in der erwarteten Höhe bewilligt würden?
4. Wäre für den Antrag bzw. die Bewilligung der Fördergelder für eine Citybahn die Erstellung einer aktualisierten NKU erforderlich?
5. Falls eine neue NKU erforderlich ist, mit welchem Ergebnis rechnet der Magistrat hierfür und welche Faktoren liegen seiner Einschätzung zugrunde?