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Nachdem der Berichtsantrag der AfD-Rathausfraktion 2020 vom Oberbürgermeister in der Stadtverordnetenversammlung mit lapidaren Bemerkungen mehr oder weniger offensichtlich beiseite gewischt wurde, hat die AfD zu Beginn der neuen Wahlperiode 2021 mit einer schriftlichen Anfrage an den Magistrat nachgelegt: „Blackout – ist Wiesbaden auf einen plötzlichen, länger andauernden überregionalen Stromausfall vorbereitet?“

EIN GROSSER BLACKOUT WIRD IMMER WAHRSCHEINLICHER

Das Thema ist wichtig und gewinnt mit jedem Tag der fortschreitenden Energiewende an Brisanz. Am 8. Januar 2021 schrammte Europa knapp an einem Blackout vorbei und am 17. Mai 2021 stand es erneut auf Messers Schneide. Experten zufolge ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann es zu einem großräumigen langandauernden Blackout kommt.

Angesichts dessen ist die Antwort, die der Magistrat nun im Juni 2021 auf die Anfrage der AfD-Fraktion vorlegte, eine Bankrotterklärung. Nicht nur werden praktisch alle gestellten Fragen völlig ungenügend, gar nicht oder am Ziel vorbei beantwortet, die ganze Art der Beantwortung zeugt davon, wie wenig man sich seitens der Stadt bisher mit dem Thema befasst hat.

LANDESHAUPTSTADT UNZUREICHEND VORBEREITET

Frage 1 der AfD zielte auf die konkreten Vorbereitungen ab, die die LHW bis zu diesem Zeitpunkt zum Schutz der Bevölkerung getroffen hatte.
Der Magistrat antwortet, es sei ein „Schriftstück“ erstellt worden, „welches die Situation in Wiesbaden beleuchtet sowie eine Folgeanalyse der Sektion Kritische Infrastrukturen aufzeigt und Lösungen liefert. Hierbei wurde auch der Ausfall von Transport und Verkehr von Stunden, Tagen und Wochen beleuchtet.“

In dem „Schriftstück“ wird also „beleuchtet“ und „aufgezeigt“. Im Klartext, man hat nach dem Berichtsantrag der AfD wohl erstmals zusammenzugetragen, wie der Status Quo ist, was alles fehlt und was noch getan werden müsste.

In Absatz zwei der Antwort heißt es: „Weiterhin wurde die Wasserversorgung der Bevölkerung anhand des Wassersicherstellungsgesetzes bereitgestellt.“ Auch das beste Gesetz kann nichts „bereitstellen“. Bereitstellen können Menschen, die Gesetze in die Tat umsetzen. Und genau das ist Aufgabe des Magistrats und der Verwaltung. Man muss leider vermuten, dass die Formulierung davon ablenken soll, dass bis dahin eben noch nichts umgesetzt und bereitgestellt wurde.

KAUM KONKRETE ANGABEN

In Frage 2 fragt die AfD gezielt danach, „welche konkreten Angaben die Prioritäten- und Bezugslisten der Rahmenempfehlungen des hessischen Innenministers für die Landeshauptstadt Wiesbaden aktuell bezüglich Anlagen, Generatoren, Betriebsstoffen, Versorgungsgütern und Transportlogistik im Einzelnen enthalten.“

Wer nun auf genaue Informationen zu Zahlen, Ortsangaben und Verfügbarkeiten hofft, wird auf ganzer Linie enttäuscht. Die Antwort des Magistrats enthält kaum Konkretes. Stattdessen nur den Hinweis, dass die Angaben aus den Rahmenempfehlungen bezüglich Prioritäten- und Bezugslisten des Hessischen Innenministeriums nach wie vor im Katastrophenschutzstab hinterlegt seien. Was drin aufgelistet ist – Fehlanzeige. Und weiter heißt es: „Ein vorab Erstellen der Listen ist nicht vorgesehen, da dies zum einen ein ständiges Aktualisieren erfordern würde und zum anderen ein langandauernder Stromausfall durch das Einsatzkonzept der ESWE eher unwahrscheinlich erscheint.“

EMPFEHLUNGEN DES INNENMINISTERIUMS NICHT UMGESETZT

Man weiß nicht, ob man lachen oder weinen soll. Der Magistrat hält einen grossen Blackout vorsichtshalber für unwahrscheinlich und begründet damit seine Unterlassungen. Die Handlungsempfehlungen des Hessischen Innenministeriums sehen für den Fall eines großen Stromausfalls aber recht genaue Vorkehrungen vor, die die Kommunen treffen sollen: https://innen.hessen.de/…/handlungsempfehlung…

Und zwar vorab, denn hinterher ist es zu spät.

Auf Seite drei der Magistratsantwort dann der Offenbarungseid: „Da die Zeit nicht still steht, ist zukünftig angedacht, den Rahmenempfehlungen des HMdIS vollständig zu entsprechen und diese umzusetzen.“ Bis wann die städtischen Vorkehrungen den Rahmenempfehlungen endlich entsprechen sollen, lässt der Oberbürgermeister lieber offen.

In der Antwort zu Frage 5 der AfD nach der Einschätzung der Schäden eines großräumigen Stromausfalls für die Dauer einer Woche, erklärt der Oberbürgermeister anstelle einer Antwort auf die gestellte Frage erneut, weshalb er einen solchen Fall für „eher unwahrscheinlich“ hält: „Es müsste hierfür zu einem Ausfall des Übertragungsnetzes kommen. Denkbar wäre aber ein Stromausfall von Teilbereichen von bis zu 24 Stunden. Dieser Ausfall ist gut beherrschbar und betrifft in der Regel nur wenige Menschen.“

Das ist geradezu infantil. Man hält sich wie ein dreijähriges Kind die Augen zu und hofft, es werde nicht kommen, was nicht kommen soll. Hier ist zügiges Handeln dringend geboten. Die AfD wird den Magistrat daran erinnern.

Den Originaltext der Anfrage und der Antworten des Magistrats finden Sie unter diesem Link: https://piwi.wiesbaden.de/sitzungsvorlage/detail/2742356