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Frage zur Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung zum Thema Ostfeld / landwirtschaftlicheBetroffenheitsanalyse

Wiesbaden, den 20. Januar 2026


Frage zur Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung zum Thema Ostfeld / landwirtschaftliche
Betroffenheitsanalyse


Die Betroffenheitsanalyse ist eine zwingende Voraussetzung für die weitere Planung. Dennoch
wurden bereits weitreichende Schritte wie Kampfmittelräumungen und Kauf- und Tauschangebote
eingeleitet; teils wurden bei Nichtannahme Enteignungsverfahren in Aussicht gestellt
und bereits entsprechende Anträge beim RP gestellt. Das schafft Unsicherheit für die betroffenen
Landwirte und wirft Fragen zur Verhältnismäßigkeit und zum Umgang mit Eigentumsrechten
auf.


In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:
Warum hat die Landeshauptstadt Wiesbaden die von der Regionalversammlung geforderte
Betroffenheitsanalyse (Gutachten) zur existenziellen Gefährdung landwirtschaftlicher Betriebe
im Bereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld bis heute nicht vorgelegt,
obwohl das Projekt seit fünf Jahren läuft und warum befindet sich das Gutachten laut
städtischem Sachstandsbericht immer noch in der „Vorbereitung einer Beauftragung“?