Pressemitteilung der AfD Rathausfraktion
Wiesbaden, den 14.11.2024
Haushaltsberatungen 2025: Ein nachhaltiger Haushalt sichert künftige Entscheidungsfreiheit
Die AfD Fraktion im Wiesbadener Rathaus hat im Rahmen der Haushaltsberatungen Anträge vorgelegt, die trotz des Defizits im Kämmererentwurf und geringer ausfallender Zuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich einen ausgeglichenen Haushalt ermöglichen.
In Zeiten wegbrechender Steuereinnahmen und folglich leerer Kassen bei Bund und Land kann die Landeshauptstadt nicht auf die Hilfe übergeordneter Ebenen hoffen. Sie muss dafür Sorge tragen, dass ihre Ausgaben nicht wie in den Vorjahren die Einnahmen übersteigen.
Sollte dies nicht gelingen droht bereits im Folgejahr die Verordnung eines Haushaltssicherungskonzepts durch die Aufsichtsbehörde. Die Konsequenz wäre nicht nur der Wegfall aller freiwilligen Leistungen, sondern auch die Pflicht zu einnahmeseitigen Haushaltsverbesserungen, d.h. einer deutlichen Erhöhung der Hebesätze von Grund- und Gewerbesteuer.
Um die Entscheidungsfreiheit der Stadt in Finanzfragen nicht absehbar zu verspielen, ist daher ein konsequenter Konsolidierungskurs unausweichlich.
Die AfD Rathausfraktion hat sich deshalb entschieden, von den angemeldeten „weiteren Bedarfen“, die über den Kämmererentwurf hinausgehen, nur diejenigen zu akzeptieren, die offensichtlich unabweisbar sind. Hierzu zählen in den Augen der Fraktion vor allem neue Leistungen für Kinder und Jugendliche, bzw. Investitionen in Schulen oder auch in die Sicherheitsinfrastruktur der Landeshauptstadt.
Finanziellen Spielraum für die damit verbundenen zusätzlichen Ausgaben in dreistelliger Millionenhöhe sowie für den Ausgleich des bestehenden Defizits im Ergebnishaushalt, als auch den Verzicht auf zusätzliche Investitionskredite möchte die AfD Rathausfraktion mit den folgenden Maßnahmen schaffen:
- Die Mitgliedschaften der Landeshauptstadt werden auf ein absolutes Minimum beschränkt.
- Die Zuschüsse und Zuweisungen werden in Summe reduziert und die Verteilung der Mittel über die Einführung von Globalpositionen flexibilisiert.
- Um die weiteren Teile des Grundbudgets, die mangels Aufbereitung von den Beratungen bislang weitgehend ausgenommen waren, ebenfalls zum Gegenstand der Konsolidierungsanstrengungen zu machen, werden globale Minderaufwendungen in Höhe von 3,5 % des Gesamtbetrags der ordentlichen Aufwendungen ausgebracht. Die Notwendigkeit für pauschale Aufwandskürzungen kann im Haushaltsvollzug voraussichtlich vermindert werden, insofern die mit dem Jahresabschluss 2024 ermittelten Überleitungen in das Jahr 2025 vollständig für die Ergebnisverbesserung eingesetzt werden. So betrugen die Überleitungsmittel 2023 bspw. mehr als 3,5 % des Gesamtbetrags der für das Jahr 2025 geplanten ordentlichen Aufwendungen.
- Um Personalkosten zu sparen wird eine behutsame Verschlankung der Verwaltung angestoßen. Hierfür werden im kommenden Jahr unbesetzte Stellen aus dem Haushaltsplan gestrichen, bzw. durch Altersfluktuation freiwerdende Stellen nur noch – wenn notwendig – mit Bestandspersonal nachbesetzt, so dass auch diese Stellen perspektivisch entfallen können.
- Unter Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Liquiditätsreserve wird zugunsten des Verzichts auf die Aufnahme zusätzlicher Investitionskredite auf die vorhandene ungebundene Liquidität zurückgegriffen. Die für das Jahr 2025 geplante Nettokreditaufnahme von 50,7 Mio. Euro entfällt.
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