Gegen Ende der Sitzung der Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2022 stellte Ingo v. Seemen (Die Linke) den Verfahrensantrag, über zwei noch nicht behandelte Anträge der Kooperation ohne Aussprache abzustimmen.
Von Seemens Verfahrensantrag machte nun sichtbar, dass die Kooperation diese Ausnahmeregelung zukünftig als Standardverfahren nutzen könnte, um eine Aussprache über eigene Vorhaben im Plenum zu umgehen. Dazu muss sie diese nur weit genug hinten auf der Tagesordnung platzieren.
AFD STELLT ANTRAG AUF ÄNDERUNG DES PARAGRAPHEN
„Auf diese Weise könnte die Kooperation viele Anträge durchbringen, ohne dass die Opposition dazu überhaupt gehört werden müsste. Faktisch wird damit das Rederecht der Opposition, also ein fundamentales parlamentarisches Prinzip, ausgehebelt“, kritisiert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD, Denis Seldenreich. „Die AfD hat deshalb einen Antrag auf Änderung des Paragraphen 57 in der Geschäftsordnung eingebracht, der die Nutzung des Schnellverfahrens an die Bedingung knüpft, dass zum betreffenden Thema auch von der Opposition keine Aussprache gewünscht wird.“