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(Wiesbaden, 05.12.2019)

Der Münchner Gastronomieunternehmer Roland Kuffler, bzw. seine beiden Söhne, konnten den geforderten Compliance-Nachweis für das Zustandekommen der Vertragsverlängerungen für die Kurhausgastronomie und die Spielbankkonzession nicht erbringen.

Vorsorglich hatte die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat per Beschluss beauftragt, für diesen Fall „eine Ausführungsvorlage über die Kündigung der Verträge über die Verlängerung der Ausübung des Spielbankbetriebs der Spielbank sowie der Gebrauchsüberlassung nach § 133 Abs. 1 Nr. 1 GWB zum 31.12.2020 zu erstellen.“

MAGISTRAT WILL NICHT KÜNDIGEN

Die Aussagen des Büroleiters des Bürgermeisters dazu in der Sitzung des Revisionsausschusses am 27.11.2019, werden in der Presse sinngemäß so wiedergegeben, „dass eine Kündigung einen ‚Nichtbetrieb‘ der Spielbank zur Folge hätte, weil das Ausschreibungsverfahren 18 Monate in An-spruch nehme.“

Wenn die in Vorbereitung befindliche Kündigung, zum Januar 2021 wirksam würde, blieben der Stadt für das Ausschreibungsverfahren statt 18 aber nur 12 Monate Zeit. Hieraus könnte sich eine Unterbrechung des Spielbankbetriebes für ein halbes Jahr ergeben.

MAUSCHELEI DARF SICH NICHT LOHNEN

Dieses Risiko ist nicht von der Hand zu weisen, aber es sollte nicht als Vorwand benutzt werden, den eindeutigen Willen und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nicht durchzuführen und das unrühmliche Zustandekommen der Vertragsverlängerungen zum Schaden der Stadt einfach hinzunehmen. Die AfD-Fraktion fordert an dieser Stelle Konsequenz. Es wäre ein fatales Signal, wenn die Verträge trotz der zutage geförderten Unkorrektheiten einfach weiterlaufen dürften.

AFD FORDERT LÖSUNGEN VOM MAGISTRAT

Die AfD-Fraktion hat deshalb einen Antrag für die Stadtverordnetenversammlung eingereicht, in dem der Magistrat beauftragt werden soll, Wege zu suchen, wie die Kündigung dennoch zum Jahresende 2020 umgesetzt werden kann, ohne dass es anschließend zu einer zeitlichen Lücke im Spielbankbetrieb kommt.

KONKRET BEANTRAGT DIE AFD:

1. den Vertrag für die Kurhausgastronomie und den Spielbankbetrieb mit dem Münchner
Gastronomieunternehmen Kuffler beschlussgemäß zum Jahresende 2020 zu kündigen.

2. Verhandlungen mit dem Unternehmen Kuffler aufzunehmen mit dem Ziel, eine Übergangsregelung zu vereinbaren, die es ermöglicht, den Spielbankbetrieb bis zum erfolgreichen Abschluss einer Neuausschreibung weiterzuführen oder alternativ eine andere Interimslösung zur Sicherstellung des Spielbankbetriebs zu finden.

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