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Wiesbaden (8. August 2018). Verkehrsdezernent mit verblüffender Logik zum Thema Luftmessstationen

 

MESSSTATION RINGKIRCHE MISST VIEL ZU NAH AM AUSPUFF – MAGISTRAT SIEHT TROTZ DROHENDEN DIESELFAHRVERBOTS KEIN PROBLEM

Verkehrsdezernent mit verblüffender Logik zum Thema Luftmessstationen

Wie aus einer Antwort des Magistrats auf eine Anfrage der AfD-Rathausfraktion hervorgeht, bestätigt Verkehrsdezernent Kowol (GRÜNE), dass die Messstation an der Ringkirche nicht den Standortvorgaben der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung entspricht. Dies hatte zuvor auch das Hessische Umweltministerium schon eingeräumt. Die Station steht unter anderem deutlich zu nahe am Fahrbahnrand. Vorgeschrieben ist ein Abstand von 25 Metern.

Die zweite Station für verkehrsbezogene Messungen, die Schiersteiner Straße, ist nach Ansicht des Verkehrsdezernenten hingegen korrekt platziert.

KLAGE FUSST AUF FRAGWÜRDIGEN MESSWERTEN

Weiter bestätigt die Antwort des Magistrats, dass es allein die Werte dieser beiden Messstationen sind, auf die sich die offizielle Beurteilung der Luftqualität in Wiesbaden stützt. Und auf genau diese Werte bezieht sich die Deutsche Umwelthilfe bei ihrer Klage gegen das Land Hessen wegen der grenzwertüberschreitenden Stickstoffdioxidwerte in Wiesbaden, Frankfurt und Darmstadt.

DEZERNENT MIT VERBLÜFFENDER LOGIK

Aufgrund von immerhin zur Hälfte nicht nach den gesetzlichen Vorgaben ermittelten Werten droht der Landeshauptstadt nun also ein Dieselfahrverbot. Obwohl eine der beiden Messstationen viel zu dicht an der Fahrbahn steht. Es ist einigermaßen erstaunlich, dass nach Einschätzung des Verkehrsdezernenten die Klage der Deutschen Umwelthilfe dennoch nicht auf falschen Messwerten fußt. Seine Begründung: „Die Messwerte der Schiersteiner Strasse und der Ringkirche liegen sehr eng beieinander.“

Eine verblüffende Logik. Stellen Sie sich vor, zwei Sprinter treten gegeneinander an und der eine läuft schon vor dem Startschuss los. Statt das Rennen annullieren und wiederholen zu lassen wird behauptet, es sei alles okay, denn schließlich seien ja beide zur selben Zeit im Ziel gewesen.

Statt den Hebel gegen das Fahrverbot am fragwürdigen Zustandekommen der Messwerte anzusetzen und zumindest auf einer Umplatzierung der Messstation Ringkirche zu bestehen, hat sich die Stadt ein teures Maßnahmenpaket verordnet, von dem völlig ungewiss ist, ob es die gewünschten Effekte erzielt und die Richter überzeugt.

EU-VORGABEN FREIWILLIG ÜBERERFÜLLT

In anderen Ländern ist man indessen viel „vorausschauender“ an die Sache herangegangen. Mit dem Aufstellen hat man sich zunächst einmal viel Zeit gelassen und es dann beim Platzieren der Messstationen nicht so genau genommen. Und siehe da, die DUH beklagt sich, nicht noch viel mehr Städte verklagen zu können, weil dort mangels Messstationen keine offiziellen Werte vorliegen. Wo keine Klage, da kein Dieselfahrverbot. Und so erweist sich die freiwillige Übererfüllung der EU-Vorgaben auch in Wiesbaden nun als Eigentor.