Wiesbaden (3. Januar 2017). Die AfD-Rathausfraktion begrüßt den ablehnenden Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt zur geplanten Errichtung von zehn Windkraftanlagen auf dem Taunuskamm. „Die Verhinderung eines Windparks auf dem Taunuskamm aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes war eines der sechs AfD-Plakatmotive zum Kommunalwahlkampf des vergangen Jahres. Ich begrüße die Entscheidung des Regierungspräsidiums daher sehr.“ erläutert der fachpolitische Sprecher für Umwelt, Energie und Sauberkeit der AfD-Rathausfraktion, Dr. Klaus-Dieter Lork, den Standpunkt seiner Fraktion.
Schon in ihrem Kommunalwahlprogramm 2016 lehnte die AfD Wiesbaden „den Ausbau von subventionierten Windkraftanlagen auf dem Taunuskamm ab, der zu Beeinträchtigungen der Landschaftsansichten und zu Schäden in der Natur führt.“
Einem von Oberbürgermeister Sven Gerich in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der ESWE Versorgung nunmehr in Aussicht gestellten Klageverfahren gegen den Ablehnungsbescheid vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden räumt Dr. Klaus-Dieter Lork wenig Aussicht auf Erfolg ein. „Wenn schon eine grüne Regierungspräsidentin, die ja ein elementares Interesse am Ausbau der Windkraft haben müsste, zu der Überzeugung gelangt, dass eine Genehmigung des Windparks Taunuskamm einen Rechtsbruch darstellen würde, kann ich mir eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden nicht vorstellen.“
Das Planungsverfahren belastete die Tochtergesellschaft Taunuswind GmbH des städtischen Unternehmens ESWE Versorgung nach eigenen Angaben bislang mit 2 Mio. Euro. Die Kosten eines möglichen Klageverfahrens können derzeit noch nicht abgesehen werden. Die AfD-Rathausfraktion fragt sich in diesem Zusammenhang, wie viele Haushaltsmittel Oberbürgermeister Gerich und die sich anbahnende „Kenia-Koalition“ noch in den sprichwörtlichen Wind blasen wollen? Die AfD-Rathausfraktion wird alle Versuche, das „Millionengrab auf dem Taunuskamm“ doch noch wiederzubeleben, äußerst aufmerksam begleiten.
(Pressemitteilung AfD Rathausfraktion Wiesbaden Nr. 1/2017)