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Wer kennt sie nicht, Loriots legendäre, weil völlig sinnfreie, Bundestagsrede aus dem Jahr 1972 als fiktiver MdB?

„Meine Damen und Herren, Politik bedeutet, und davon sollte man ausgehen, das ist doch – ohne darumherumzureden – in Anbetracht der Situation, in der wir uns befinden.
Ich kann meinen politischen Standpunkt in wenige Worte zusammenfassen: Erstens das Selbstverständnis unter der Voraussetzung, zweitens und das ist es, was wir unseren Wählern schuldig sind, drittens, die konzentrierte Beinhaltung als Kernstück eines zukunftsweisenden Parteiprogramms. (…)“

Ungefähr so kam sich die AfD-Fraktion vor, während sie in der Fragestunde der Antwort des Oberbürgermeisters auf ihre Frage zum Sachstand und den möglichen Folgen des Normenkontrollantrags zur Ostfeld-Satzung lauschte.

Die AfD hatte sechs Fragen gestellt. Fünf davon beantwortete der OB, die sechste aber ließ er – überaus wortreich – unbeantwortet. Dabei wäre gerade diese Antwort interessant gewesen, denn sie befasst sich mit den Kosten und Maßnahmen, die im Falle eines Scheiterns der Ostfeldpläne für die Stadt verloren wären.

Immerhin erfuhr die Stadtverordnetenversammlung, dass der hessische Verwaltungsgerichtshof der Landeshauptstadt Wiesbaden eine Frist bis zum 10. Juli 2022 gesetzt hat, um auf die Begründung des Normenkontrollantrags zur Feststellung der Rechtmäßigkeit der Entwicklungssatzung zum Ostfeld zu erwidern und mögliche Einwände zu entkräften. Wie viele Jahre sich das Verfahren schlussendlich hinziehen wird, ist offen. Damit steht die Zukunft des Ostfelds weiter in den Sternen.