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Planungsmoratorium Ostfeld aus Gründen des Lärmschutzes und Schutzes der Wohnbevölkerung vor Gefahren aus dem Flugbetrieb

An
Frau Christa Gabriel
Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung u. Bau
Schloßplatz 6
65183 Wiesbaden

Wiesbaden, den 2. Juni 2025

Antrag der AfD Stadtverordnetenfraktion für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung u. Bau am 24.06.2025

Planungsmoratorium Ostfeld aus Gründen des Lärmschutzes und Schutzes der Wohnbevölkerung vor Gefahren aus dem Flugbetrieb

Begründung:

Die Sitzung des Umweltausschusses vom 6. Mai 2025 ergab, dass bis heute kein Lärmgutachten zu den möglichen Siedlungsbeschränkungen vorliegt. Stattdessen liegen vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) nur Berechnungen und Annahmen vor, deren Grundlagen lückenhaft sind. Das HMWVW räumt ein, dass es weiterer Untersuchungen und Datengrundlagen bedarf, um die Qualität eines gerichtsfesten Gutachtens zu erlangen.

Im Rahmen der o.g. Ausschusssitzung wurden die vorgeschriebenen Sichtanflugrouten und Abflugrouten sowie die Luftraumstruktur im Westen des Militärflugplatzes durch Herrn Dirting an Hand aktueller Navigationskarten dargestellt.

Der Flugverkehr von und zum Flugplatz Wiesbaden Army Airfield (ETOU) ist maßgeblich durch Helikopter geprägt, die ihre Übungsflüge und Einsatzflüge zu westlich gelegenen Übungsgebieten absolvieren. Da An- und Abflüge der Helikopter windunabhängig und gleichzeitig erfolgen, wurden die Korridore dafür aus Sicherheitsgründen mit Abstand von 350 Metern in die Navigationskarten eingetragen.

Dies bedeutet im Ergebnis, dass die Hälfte der Helikopterflüge bei Einhaltung der Vorschriften 150m südlich der APZ (accident prevention zone) ihren Anflugkorridor hat und die Bebauung des Siegerentwurfs in Höhen von nur 75 bis ca. 200m überqueren würde.

Antrag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung u. Bau möge beschließen,

die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen,

der Magistrat wird gebeten,

1.) Ein rechtssicheres Lärmschutzgutachten zu Siedlungsbeschränkungen zu beauftragen, in das auch die rechnerischen Diskrepanzen im Hinblick auf die Zählweise der US-Army eingearbeitet sind.

2.) Die APZ nach Süden um ca. 300m zu erweitern, d.h. von Wohnbebauung freizuhalten.

3.) Ersatzweise zu 2.) von der US -Army eine verbindliche Zusage einzuholen, auf Flugbewegungen jedweder Art südlich der vorhandenen APZ zu verzichten, bei voller Risikoübernahme im Falle von Abweichungen.

4.) Für den Fall, dass 2.) von der Stadtverwaltung oder / und 3.) von der US-Army abgelehnt werden, aus Verantwortung den Einwohnern der Stadt Wiesbaden gegenüber, rechtlich belastbare Vorkehrungen zu treffen, damit bei Sach- und Personenschäden als Folge eines eventuellen Flugunfalls im Ostfeld die Betroffenen abgesichert sind.

5.) Die Planungen für das Ostfeld solange auszusetzen, bis die Antragspunkte 1-4 geklärt sind, um das Kostenrisiko für eine geänderte Bebauungsfläche zu mindern.

Ralf Offermanns                                                                             Gordon A. Bee
Stadtverordneter                                                                           Politischer Referent
AfD Stadtverordnetenfraktion                                               AfD Stadtverordnetenfraktion