(Wiesbaden, 18.11.2020)
Dem Wiesbadener Kurier vom 18.11.2020 ist zu entnehmen, dass die AWO darauf hofft, ihre Zahlungsunfähigkeit durch eine Grundstücks-Übertragung von der Stadt auf die AWO vorerst abwenden zu können. Die Übertragung des Kita-Grundstücks sei wegen unklarer Eigentumsverhältnisse noch nicht erfolgt.
Die Ausführungen im Wiesbadener Kurier legen nahe, dass die AWO den benötigten Kredit über zwei Millionen Euro als Grundschuld auf ein Kita-Grundstück eintragen lassen möchte, an dem sie selbst aber momentan keine Rechte hat. Offenbar ist momentan die Landeshauptstadt Wiesbaden Eigentümerin des Grundstücks.
Die Stadt soll also nach dem Wunsch der AWO ein Grundstück aus eigenem Besitz an die AWO übertragen, um der AWO die Auszahlung von Weihnachtsgeld und Prämien zu ermöglichen und im Gegenzug darauf hoffen, dass die AWO entgegen aller Wahrscheinlichkeit den Gegenwert des Grundstücks irgendwann einmal an die Stadt zurückzahlen kann. Oder war hier nie geplant, dass die AWO den vollen Grundstückswert zahlt? War hier womöglich geplant, der AWO über ein geräuschloses Geschäft zulasten der Stadt das Überleben zu sichern?
AFD BEANTRAGT BERICHT DES MAGISTRATS
Hier sind zu viele Fragen offen. Die AfD hat deshalb zu diesem Vorgang einen Berichtsantrag für den Sozialausschuss in der kommenden Woche eingereicht, über den geklärt werden soll, wie die Eigentumsverhältnisse an dem Kita-Grundstück momentan sind, ob das Grundstück momentan belastet ist und wie im Falle einer Eintragung der AWO in das Grundbuch die finanziellen Aspekte zwischen der Stadt und der AWO geregelt wären.