Wiesbaden, 24.01.2023
Entgegen den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung hat das Amt der Stadtverordnetenversammlung die Sitzungstermine und Tagesordnungen des Ältestenausschusses – und nur diese – eigenmächtig nicht veröffentlicht.
Der Magistrat bestätigte nun auf Anfrage der AfD-Rathausfraktion, dass diese Praxis rechtswidrig ist und geändert werden muss.
Zur Heilung schlägt der Magistrat in seiner Antwort zwei Varianten vor: „Entweder verbleibt es bei der aktuellen Ausgestaltung des Ältestenausschusses als Ausschuss nach § 62 HGO. Dann hätte er öffentlich zu tagen, die Einladungen wären zu veröffentlichen und, falls vertrauliche Punkte beraten werden sollen, müsste man die Öffentlichkeit ausschließen. (..) Oder aber der Ältestenausschuss wird als ‚besonderer Ausschuss‘ gebildet, der sich eben nicht nach den Bestimmungen des § 62 HGO richtet.“
Der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion, Denis Seldenreich, kommentiert hierzu: „Ich gehöre ja selbst dem Ältestenausschuss an. Natürlich freuen wir uns, dass das Rechtsamt und der Magistrat die Rechtsauffassung der AfD so eindeutig bestätigen. Gleichzeitig finde ich es aber erschreckend, dass dieser eklatante Verstoß gegen die HGO so lange geduldet wurde und scheinbar niemandem außer uns aufgefallen ist. Ich habe Verständnis für das Erfordernis, besonders delikate Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten. Das darf aber nicht dazu führen, dass das Amt eigenmächtig Vorschriften außer Acht lässt. Das führt bei den Bürgern zu dem Eindruck, hier solle etwas verheimlicht werden.“