SOLL IRREFÜHRENDE ARGUMENTATION ZUM OSTFELD AUFKEIMENDE ZWEIFEL AN DER SINNHAFTIGKEIT EINER „SEM“ IM KEIM ERSTICKEN?
(Wiesbaden, den 05.09.2019) Wenn Baudezernent Kessler und der Vertreter der SEG die berechtigten Nachfragen der Stadtverordneten mit dem Hinweis beschwichtigen, es sei ja nach dem Beschluss über die Voruntersuchung und die Entwicklungssatzung zur Ostfeldbebauung noch sehr viel Zeit, über die genaue Ausgestaltung des Ostfelds zu diskutieren, dann sollte man hellhörig werden.
Vor allem sollte man auf das hören, was zu sagen so kunstvoll vermieden wird: die Implikationen der geplanten Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM).
Die irreführenden und ausweichenden Argumente des Magistrats zum Ostfeld haben erkennbar das Ziel, eine aufkeimende Diskussion um die Sinnhaftigkeit einer SEM im Keim ersticken. Man scheint darauf zu spekulieren, dass die meisten Stadtverordneten noch gar nicht so genau wissen, was es mit einer SEM auf sich hat und offenbar möchte man schnell Fakten schaffen, bevor sich herumspricht, welch ungerechtes und weitreichendes Instrument die SEM tatsächlich ist.
MARKTBEHERRSCHENDE STELLUNG DER STADT
Denn die Enteignungswirkung für die jetzigen Eigentümer tritt sofort mit dem Beschluss ein, obwohl noch gar nicht feststeht, welche Flächen am Ende wie genutzt werden können, von einem Bebauungsplan ganz zu schweigen.
Die Stadt würde mit der SEM ihre konkurrenzlose Machtstellung im Markt gegenüber den Landbesitzern ausnutzen. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber hohe Hürden vor die Nutzung eines so scharfen Instrumentes gesetzt.
ZWEIFEL AM VORLIEGEN ALLER VORAUSSETZUNGEN
Natürlich kommt die vorgeschriebene Voruntersuchung zu dem vom Auftraggeber (SEG) gewünschten Ergebnis, alle Bedingungen seien erfüllt. Eine der Bedingungen ist aber die der zügigen Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. Man muss nicht das Beispiel des Berliner Flughafens bemühen, um zu wissen, dass große zeitliche Verzögerungen bei öffentlichen Bauprojekten eher die Regel als die Ausnahme sind. Tendenz steigend.
Eine weitere Bedingung ist, dass die Entwicklung durch keine andere Maßnahme umgesetzt werden kann. Auch hier sind Zweifel angebracht. Weshalb sollten Gewerbegebiete und ein Wohngebiet nicht im Wege des allgemeinen, also des normalen Baurechts umgesetzt werden können? Zumal, wenn dann ohnehin nur häppchenweise geplant und gebaut wird.
FLUGROUTEN-LOTTERIE
Durch die unverrückbaren Instrumentenflugrouten des US-Militärflughafens steht heute schon fest, dass der größte Teil der Fläche, die sich die Stadt durch eine SEM sichern will, ohnehin Grünfläche bleiben muss. Warum ist es notwendig, Landbesitzer praktisch zu enteignen, nur um die eine Grünfläche durch eine andere Grünfläche zu ersetzen? Wo ist da die Verhältnismäßigkeit?
Zudem ist überhaupt nicht geklärt, welche Fläche schlussendlich für die Wohnbebauung übrigbleibt. Zwar beteuert Herr Stöcklin von der SEG, die Sichtflugrouten der Amerikaner, von denen eine mitten über dem geplanten Wohngebiet verläuft, würden gar keine Rolle spielen. Dass man dennoch auf weitere Verhandlungen mit den Amerikanern über die Flugrouten wartet, steht dazu jedoch in seltsamem Widerspruch und lässt vermuten, dass die Sache so klar noch nicht ist.
AFD GEGEN ENTEIGNUNGSATZUNG VOR KLÄRUNG ALLER FRAGEN
Auch hier wieder die Frage, warum jetzt schon mal enteignet werden soll, obwohl noch gar nicht feststeht, wessen Grund wofür nachher eigentlich genau genutzt werden kann. Es wäre nicht das erste Mal, dass versucht wird, mittels Überrumplungstaktik einen Beschluss durchzudrücken, den die Stadtverordneten bei näherem Hinsehen so nicht getroffen hätten.
Nein, es stehen einfach zu viele Fragezeichen im Raum, als dass man sich guten Gewissens dazu entschließen könnte, einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach §165 BauGB einfach so zuzustimmen. Die AfD-Fraktion wird der Entwicklungssatzung bis zur vollständigen Klärung aller Fragen nicht zustimmen.