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ZURÜCK IN DEN VORMODERNEN STÄNDESTAAT?

In einer parlamentarischen Demokratie repräsentieren die gewählten Abgeordneten das Volk.
Sie repräsentieren nicht, wie im vormodernen Ständestaat, eine Zunft, einen Rang, ein Geschlecht, eine Hautfarbe, eine Konfession oder eine sonstige qua Geburt erworbene Eigenschaft oder Zugehörigkeit.

Sie vertreten politische Meinungen und Strömungen im Wettstreit um die besseren Argumente zur Führung und Verwaltung des Staates im Auftrag des gesamten Volkes.

Eine Frauenquote entspricht deshalb unserer Meinung nach nicht dem Geist unseres Grundgesetzes und würde uns in voraufgeklärte Zeiten zurückwerfen.

Im Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2 heißt es:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Gleichberechtigung bedeutet, dass alle die gleiche Chance haben, nicht dass alle aus ihrer Chance das gleiche machen.
Oder, um es anders auszudrücken: Gerecht ist es, wenn alle gleichzeitig an der Startlinie loslaufen dürfen, nicht wenn alle zur selben Zeit über die Ziellinie kommen müssen. Das erste nennt man Wettbewerb, das zweite Sozialismus.

Davon abgesehen ist eine Quote ein Schlag ins Gesicht für alle modernen, selbstbewussten Frauen, denn sie unterstellt, dass Frauen allein schon aufgrund ihres Geschlechtes nicht in der Lage wären, Positionen kraft eigener Leistungen erreichen zu könnten.

Die AfD lehnt eine Frauenquote in der Wirtschaft, in Aufsichtsräten, in der öffentlichen Verwaltung und den Parlamenten entschieden ab.

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